Glossar: Ehrenamt
Führungszeugnis
Wer sich ehrenamtlich mit und für Menschen mit Behinderung oder für Kinder engagieren will, muss in der Einsatzstelle ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben.
Um Missbrauch von Anfang an keine Chance zu geben, haben sich viele Caritasverbände allerdings entschieden, von allen Ehrenamtlichen im Voraus ein Führungszeugnis zu verlangen.
Den Antrag dafür können Sie bei der Meldebehörde in Ihrer Gemeinde stellen. Für die Ausstellung des Zeugnisses hinsichtlich eines ehrenamtlichen/freiwilligen Engagements kann eine Gebührenbefreiung beantragt werden.