Glossar: Familienhilfe
Familienrecht
Im Familienrecht sind die gesetzlichen Regelungen zu Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft festgeschrieben. Darüber hinaus regelt es aber auch die außerhalb der Verwandtschaft bestehenden gesetzlichen Vertretungen wie Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung. Zentrale Rechtsgrundlage bildet Artikel 6 des Grundgesetzes. Darin ist als Aufgabe des Staates festgelegt, die Ehe und Familie zu schützen und zu fördern, ohne die Familienautonomie zu stören.