Glossar: Haft
Bewährungsauflagen
Bewährung wird unter Auflagen gewährt. Der/die Verurteilte muss nicht ins Gefängnis, wenn er/sie die Auflagen einhält, die das Gericht benennt.
Solche Bewährungsauflagen können zum Beispiel sein: eine Therapie machen, Sozialstunden leisten, sich straffrei verhalten.
Der/die Verurteilte erhält in der Regel eine(n) Bewährungshelfer(in). Neben anderen Aufgaben prüft diese(r), ob die Auflagen eingehalten werden.
Verstößt der Verurteilte gegen die Bewährungsauflagen, muss er die Freiheitsstrafe antreten.