Beratungsbesuch
Gesetzlich vorgeschriebene Besuche bei Personen, die ausschließlich Pflegegeld beziehen. Beratungsbesuche werden von zugelassenen Pflegediensten oder anerkannten Beratungsstellen in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen durchgeführt. Sie dienen der pflegepraktischen Unterstützung der pflegenden Angehörigen und sollen die Qualität der häuslichen Pflege sichern.
Die Beratungsbesuche finden - je nach Pflegegrad - halb- oder vierteljährlich statt. Der Leistungsempfänger muss mit einem Pflegedienst die Besuche vereinbaren. Das Pflegegeld wird gekürzt oder im Wiederholungsfall ganz entzogen, wenn Pflegebedürftige die Beratung nicht abrufen.
Pflegebedürftige, die keinen Anspruch auf Pflegegeld haben (z.B. Personen mit Pflegegrad 1) oder Pflegesachleistungen von einem ambulanten Pflegedienst beziehen, können auf freiwilliger Basis halbjährlich einen Beratungsbesuch in Anspruch nehmen.