Glossar: Migration
Aufenthaltsgesetz
Das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) regelt Einreise, Aufenthalt, Arbeitserlaubnisrecht und Aufenthaltsbeendigung von Ausländer_innen in Deutschland. Das Gesetz gilt für alle, die weder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen noch die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates. Die Regelungen im Aufenthaltsgesetz werden von den zuständigen Behörden, insbesondere den Ausländerbehörden umgesetzt.