Glossar: Migration
Asylverfahren
In einem Asylverfahren prüft das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), ob bei einer Person die Voraussetzungen vorliegen für:
- Anerkennung als Asylberechtigter im Sinne des Grundgesetzes
- Anerkennung als Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention
- subsidiären Schutz
- oder ob zielstaatsbezogene Abschiebeverbote vorliegen.
Dafür wird die schutzsuchende Person in einer Anhörung detailliert nach ihren Fluchtgründen befragt. Die Angaben aus der Anhörung werden vom BAMF anhand von Informationen über das Herkunftsland geprüft. Am Ende des Verfahrens sendet das BAMF der schutzsuchenden Person einen Bescheid zu, in dem die positive oder negative Entscheidung mitgeteilt und begründet wird. Unterstützung der Schutzsuchenden im Asylverfahren leistet die Asylverfahrensberatung, die v.a. von den Wohlfahrtsverbänden angeboten wird.