In der gemeinsamen Stellungnahme werden die geplanten Änderungen im StGB insgesamt eher positiv bewertet. Die Strafvorschriften zur Ahndung der Menschenhandels werden übersichtlicher und damit besser handhabbar. Neu aufgenommen als Formen des Menschenhandels werden die Ausbeutung einer Leihmutterschaft, die Ausbeutung bei einer Adoption und die Zwangsehe. Als Tatmittel werden neben Gewalt und Drohungen ausdrücklich auch der Einsatz von List genannt. Das Ausnutzen einer schutzbedürftigen Lage etwa in Form der Hilflosigkeit, die mit einem Aufenthalt im Ausland verbunden ist, wird als Tatmittel neu eingefügt. Damit wird nicht mehr eine kaum zu beweisende Zwangslage auf Seiten des Opfers gefordert, so dass der Nachweis künftig hoffentlich leichter zu erbringen ist.
Bedauerlicherweise wird die Strafbarkeit von Arbeitsausbeutung nicht aus dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz ins StGB überführt.
Dringend angemahnt wird, dass zur Umsetzung der Richtline auch eine bessere Schulung von Ermittlungsbehörden und Justiz gehört. Ein Ausbau der Beratung und Unterstützung der Betroffenen ist nicht nur aus menschenrechtlicher Perspektive geboten, sondern auch für die Effektivität der Strafverfolgung von zentraler Bedeutung. Daher wird ein deutlicher Ausbau der Unterstützungsangebote für die Opfer gefordert.
Bemängelt wird mit der Stellungnahme auch, dass der Gesetzentwurf nicht vorsieht, die Aufenthaltserlaubnis für Nicht-EU-Bürger_innen, die Opfer des Menschenhandels geworden sind, regelmäßig unabhängig von der Aussagebereitschaft in einem Ermittlungsverfahren zu erteilen. Dies wäre aber für die Stärkung der Opfer und die Entwicklung von Perspektiven essentiell.