Der Gesetzentwurf zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen baut auf einem Entwurf der Vorgängerregierung von 2024 auf, zu dem der Deutsche Caritasverband eine ablehnende Stellungnahme abgegeben hatte. Das Anliegen, Missbrauch bei der Vaterschaftsanerkennung zu bekämpfen, teilt der Deutsche Caritasverband schon im Interesse der Kinder, die das Recht haben, ihre Abstammung und ihre Herkunft zu kennen. Allerdings werden in bestimmten ausländerrechtlichen Konstellationen unter den Generalverdacht des Missbrauches gestellt, obwohl in der weit überwiegenden Zahl der Fälle kein Missbrauch gegeben sein wird. Mit dem geplanten Verfahren wird die Vaterschaftsanerkennung in einer Vielzahl von an sich unverdächtigen Fällen allein auf Grund eines "schwachen" ausländerrechtlichen Status bei einem Elternteil von einer behördlichen Zustimmung abhängen. Damit wird selbst bei der Anerkennung durch den leiblichen Vater die rechtliche Bindung zwischen Vater und Kind verzögert wirksam und in grenzüberschreitenden Familienkonstellationen das familiäre Zusammenleben in Deutschland deutlich erschwert. Nichteheliche Kinder und die soziale Vaterschaft werden diskriminiert. Bei den Betroffenen kommt es ohne vorwerfbares Fehlverhakten auf Basis einer äußerst dünnen Datenlage zu Eingriffen in die Kinderrechte und das Recht auf Familienleben nach Art. 6 GG und Art. 8 EMRK. Das ist aus Sicht des Deutschen Caritasverbandes unverhältnismäßig.