Die geplante Neugestaltung des KiZ führt dazu, dass wesentlich mehr Kinder und ihre Familien mit dem KiZ erreicht werden. Dies wird insbesondere durch die Erhöhung des KiZ, die Verbesserungen bei der Einkommens- und Vermögensanrechnung beim Kind und durch die Beseitigung der sog. Abbruchkante erreicht. Auch die geplanten Änderungen beim Bildungspaket sind grundsätzlich geeignet, die Chancen von Kindern auf gesellschaftliche Teilhabe zu verbessern.
Die geplanten Neuregelungen gehen jedoch nach Ansicht der BAGFW nicht weit genug.
Die BAGFW fordert daher insbesondere:
- eine bedarfsgerechte Erhöhung des Kinderzuschlages, die sich an den Bedarfen von Kindern und Jugendlichen orientiert, die in einem sachgerechten und transparenten Verfahren zu ermitteln sind, damit das Existenzminimum für Kinder aus Familien mit kleinen Einkommen über den Kinderzuschlag zusammen mit dem Kindergeld zur Verfügung steht.
- die Anrechnung von Kindesunterhaltsleistungen, Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz und Halbwaisenrente so zu gestalten, dass auch Alleinerziehende, v. a. mit älteren Kindern, vom Kinderzuschlag profitieren können und Benachteiligungen vermieden werden.
- ein echtes Wahlrecht für Familien zwischen ALG II und Kinderzuschlag.
- die Einführung eines sog. Globalantrags zur Beantragung der Bildungs- und Teilhabeleistungen sowie
- die Anhebung der Teilhabeleistungen und die Regelung dieser in einem nicht abschließenden Katalog.