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Stellungnahme

"Zuwanderung und Integration gestalten - Zukunft gewinnen"

Eröffnungsvortrag von Präsident Neher zum Integrationskongress in Berlin

Erschienen am:

28.09.2004

  • Beschreibung
Beschreibung

Es gilt das gesprochene Wort!

(Eröffnung durch eine kurdische Irakerin, Frau Farida Ghafur Ameen , auf Kurdisch)

Sehr geehrter Herr Bundesminister Schily,
sehr geehrte ….
sehr geehrte Damen und Herren,

ganz herzlich heiße ich Sie alle zum Integrationskongress des Deutschen Caritasverbandes willkommen. Ich freue mich sehr, dass so viele Fachleute zusammengekommen sind, um Fragen der Zuwanderung und Integration für die Zukunft zu diskutieren. Ganz herzlich danke ich Ihnen, Herr Bundesminister Schily, dass Sie die Einladung zu unserem Kongress angenommen haben und dass Sie auch zu uns sprechen werden.

Integration ist eine Herausforderung. Die Begrüßung durch Frau Ghafur Ameen aus dem Irak hat es gezeigt. Sprachbarrieren, Kulturunterschiede und Ängste stehen oft zwischen uns. Menschen aus anderen Ländern, die nach Deutschland kommen, haben Anliegen und Wünsche. Genauso hat sie auch unsere Gesellschaft gegenüber den Migranten. Die Verständigung darüber ist aber gar nicht so leicht. Gegenseitiges kennen lernen und Anstrengungen auf beiden Seiten sind notwendig, damit die Integration gelingt. Was Integration erfordert, wie sie zukünftig besser gestaltet werden kann und unter welchen Rahmenbedingen, ist das Thema dieses Kongresses.

Integration und Zuwanderung sind jedoch nicht nur ein Spezialthemen für Fachleute, sondern ein Phänomen unserer Welt und damit auch unserer Gesellschaft. Rund 12 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund leben in unserem Land. Zum einen sind dies Menschen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Zum anderen sind es Aussiedler und eingebürgerte Migrantinnen und Migranten. Nach den USA ist Deutschland damit das zweitgrößte Einwanderungsland der Welt.
In Deutschland tun wir uns schwer, diese Realität anzuerkennen. Bereits 1970 forderte Bischof Tenhumberg von Münster in einer Stellungnahme der Deutschen Bischofskonferenz zu dem Thema u. a. die Überprüfung der These des Nicht-Einwanderungslandes. Drei Jahre diskutierten wir über ein modernes Zuwanderungsgesetz. Diese Debatte wurde vielfach für parteipolitisches Kalkül und populistische Stimmungsmache missbraucht. Dies hat der Diskussion und den Betroffenen mehr geschadet als genutzt. Im Sommer ist es Regierung und Opposition endlich gelungen, sich auf einen Kompromiss zu verständigen. Wir freuen uns, dass die gemeinsame Forderung der Kirchen, Wohlfahrtsverbände und Flüchtlingsorganisationen umgesetzt wird, geschlechtsspezifische und nichtstaatliche Verfolgung als Asyl relevante Gründe anzuerkennen. Es kommt jedoch jetzt entscheidend darauf an, dass die Anliegen der Integration und Zuwanderung im Gesetz nicht von den berechtigten Fragen der inneren Sicherheit dominiert werden. Menschen aus anderen Nationen dürfen nicht grundsätzlich als Sicherheitsrisiko oder allein unter Finanzaspekten betrachtet werden.

Ein Zuwanderungsgesetz ist jedoch nur eine Antwort auf die grundsätzlichen Fragen, die wir angehen müssen: Wie gehen wir in unserer Gesellschaft mit Menschen um, die aus vielfältigen, oft auch ganz persönlichen Gründen, fliehen mussten bzw. ihr Land verlassen wollten? Wie empfangen wir Fremde, die manche als lästige Bittsteller empfinden? Wie gehen wir mit Menschen aus anderen Ländern um, die in unserem Land alte Leute pflegen, unsere Büros putzen oder Software entwickeln?

In meinem Beitrag will ich mich mit diesen Fragen in fünf Schritten auseinandersetzen.

1.          Grundlagen des Engagements der Caritas
2.          Die Integration an einem Wendepunkt
3.          Eine zukunftsfähige Integration gestalten
4.          Aktueller Handlungsbedarf
5.          Der Beitrag der Caritas zum Projekt „Integration“

1.          Grundlagen des Engagements der Caritas

Fremd zu sein, gehört den Grundgefährdungen des Menschen. „Wenn bei dir ein Fremder in eurem Land lebt, sollt ihr ihn nicht unterdrücken. Der Fremde, der sich bei euch aufhält, soll euch wie ein Einheimischer gelten, und du sollst ihn lieben wie dich selbst; denn ihr seid selbst Fremde in Ägypten gewesen. Ich bin der Herr, euer Gott“ (Lev 19,33 f). Diese Sätze aus dem Alten Testament sind klar und eindeutig. Im Neuen Testament entscheidet mit den Worten Jesu die praktische Sorge um Fremde und Obdachlose über Heil und Unheil der Menschen (vgl. Mt 25,35 ff). Gott identifiziert sich so sehr mit dem Menschen, dass jeder auf Gott trifft, der sich auf den Menschen einlässt. Darum nehmen sich die Kirche und ihre Caritas der Fremden an und verteidigen ihre Rechte. „Die Aufnahme des Fremden gehört also zum Wesen selbst der Kirche und bezeugt ihre Treue zum Evangelium.“ So heißt es in der päpstlichen Instruktion „Die Liebe Christi zu den Migranten“ vom 3. Mai diesen Jahres.

Aus Sicht des Deutschen Caritasverbandes bezeichnet Integration nun einen Prozess der umfassenden Eingliederung von Frauen und Männern, von Kindern und Jugendlichen in die Gesellschaft. Die Akteure sind sowohl die Menschen mit Migrationshintergrund als auch die Bürgerinnen und Bürger der einheimischen Gesellschaft. Beide Seiten sind dabei aufgefordert, ihren Anteil zu erkennen und sich konstruktiv mit dem Nachbarn einer anderen Herkunft auseinander zu setzen. Dazu gehört auch der Wille und die Bereitschaft, sich aktiv mit der Kultur des Anderen zu beschäftigen und die Verschiedenheit der Kulturen zu bejahen. Ziel muss es sein, die jeweils andere Kultur als gleichwertig zu akzeptieren – selbst dann, wenn sie befremdlich wirken mag.
Jeder – gleich ob einheimisch oder zugewandert – kann und muss etwas dafür tun, um ein friedliches Miteinander zu ermöglichen. Nur dies führt zur wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Teilhabe aller an der Gesellschaft.

Die Kirche leistet hierzu einen vielfältigen Beitrag. Dazu zählen auch ihre Initiativen für den interreligiösen Dialog. Er ist ein wichtiges Element im Austausch der Kulturen. Einen Schwerpunkt dieses kirchlichen Engagements bildet insbesondere die Caritas unserer Kirche. Als Anwalt der Interessen von Migranten und der einheimischen Bevölkerung beteiligt sie sich an der Entwicklung und am Unterhalt von bedarfsgerechten Infrastrukturen. Als sozialpolitische Akteur setzt sie sich für die notwendigen politischen Rahmenbedingungen ein. Konkret leistet sie z.B. in ihren Migrationdiensten Hilfe und bietet Unterstützung für die unterschiedlichen Migrantengruppen.

Die verbandliche Caritas kann dabei seit Beginn des 20. Jahrhunderts mit dem Engagement ihres Gründers Lorenz Werthmann auf Jahrzehnte praktischer Erfahrung im Arbeitsfeld Migration und Integration zurückblicken. Sie hat ihre Angebote immer wieder gemäß den gesellschaftlichen und politischen Realitäten weiterentwickelt. In dieser Tradition hat der Deutsche Caritasverband im letzten Jahr „Bausteine für ein zukunftweisendes Integrationsprogramm für Deutschland“ vorgelegt. Damit will der Deutsche Caritasverband seine Kompetenz und Erfahrung in die Gestaltung der Integration einbringen. Orientierungspunkt wird dafür auch das Wort der deutschen Bischöfe zur Integration von Migranten mit dem Titel „Integration fördern - Zusammenleben gestalten“ sein. Es wurde erst in der letzten Woche veröffentlicht und unterstreicht das Engagement der Kirche und ihrer Caritas für die Integration fremder Menschen in unserer Gesellschaft.

2.          Integration an einem Wendepunkt

Nach der Änderung des Staatsbürgerschaftsrechts war Bewegung in die Frage „Deutschland als Einwanderungsland“ gekommen. In der letzten Zeit wurden eine Vielzahl von Vorschlägen und Forderungen für eine zukünftige Integrationspolitik und ihre praktische Umsetzung vorgelegt. Politik, Wissenschaft und große gesellschaftlichen Organisationen und Verbände haben sich daran beteiligt.
Die Diskussion des nun verabschiedeten Zuwanderungsgesetzes hat gezeigt, dass alle gesellschaftlichen Kräfte diesbezüglich vor neuen Herausforderungen stehen. Zu diesen Herausforderungen gehört auch der Umgang mit fundamentalistischen und kriminellen Gruppen und Personen. Es muss gewährleistet sein, dass berechtigte Sicherheitsinteressen unserer Gesellschaft gewahrt und zugleich Migranten vor Diskriminierung geschützt werden. Um so wichtiger ist eine differenzierte Migrations- und Integrationspolitik.

Das Ziel ist, mit angemessenen Maßnahmen die Grundlagen für eine dauerhafte, qualifizierte und gelingende Integration von Migranten zu schaffen. Es ist ein großer Fortschritt, dass jetzt ein breiter gesellschaftlicher Konsens über die Notwendigkeit von Integration besteht. Denn Integration muss als gesamtgesellschaftliche Aufgabe systematisiert und gestaltet werden.
Damit ist die Zeit gekommen, die Kräfte zu bündeln, um eine zukunftsfähige Integration zu erreichen.
Folgende Fragestellungen sind dabei von besonderer Bedeutung:

          Wie können alle am Integrationsprozess beteiligte n Akteure, insbesondere die „Gesellschaft“ nachhaltig für Integration mobilisiert und motiviert             werden?
          Wie können integrationspolitische Maßnahmen auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene effektiv aufeinander abgestimmt werden?

         Wie entstehen funkt ionierende Kooperationen auf kommunaler oder regionaler Ebene und welche Voraussetzungen sind dafür notwendig?
          Wie lässt sich in diesem Kontext die Zusammenarbeit zwischen den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege und den freien Initiativen, den      Kommun en und auch den kirchlichen Gemeinden und Gemeinschaften gestalten?
          Wie sind Migranten in den Integrationsprozess eingebunden und welche Aufgaben können sie übernehmen?

         Wie kann die Arbeit von Ehrenamtlichen mit und ohne Migrationshintergrund in diese m Bereich sinnvoll ausgebaut werden?

3.          Zukunftsfähige Integration gestalten

3.1.       Integration als prozesshaftes Geschehen

Das Verständnis von Integration hat sich in den vergangen Jahrzehnten zu einem prozesshaften Geschehen zwischen der Aufnahmegesellschaft und den Menschen mit Migrationshintergund entwickelt. Aus Sicht der Caritas ist es das Ziel, eine auf Gegenseitigkeit und beidseitiger Verantwortung beruhende Beziehung aufzubauen. Unverzichtbare Grundlagen dafür sind die Achtung voreinander, gegenseitige Wertschätzung, Respekt und Toleranz. Eine erfolgreiche Integration setzt den Willen und die Bereitschaft auf beiden Seiten voraus, sich aktiv mit der Kultur des anderen auseinander zu setzen. Es gilt die Verschiedenheit der Kulturen zu bejahen und Fremdes oder gar Befremdendes auszuhalten.
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland gibt hierzu die unveräußerliche Werte vor, die sowohl von der Aufnahmegesellschaft als auch von den Zugewanderten gleichermaßen zu akzeptieren sind.
Gewünschtes und erhofftes Ergebnis einer gelungenen Integration wäre die umfassende und gleichberechtigte, d. h. rechtliche, soziale, wirtschaftliche, politische und kulturelle Teilhabe der Zugewanderten und die Entwicklung eines wirklichen Zugehörigkeitsgefühls.

Teilhabe bedeutet letztlich, dass zugewanderte Menschen mit gleichen Chancen wie Einheimische Zugang zum Arbeitsmarkt haben, ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mittel bestreiten und in deutscher Sprache kommunizieren können.
Integration sollte deshalb als gesellschaftliche und politische Querschnittsaufgabe begriffen und umgesetzt werden. Als gesellschaftliche Aufgabe betrifft sie nämlich alle Bereiche des Lebens.

3.2.       Notwendige Grundlagen einer gelingenden Integration

Integrationsförderung kann nur ein ganzheitlicher Ansatz sein. Sie muss auf den einzelnen Menschen mit seinen Fähigkeiten und Bedürfnissen abzielen. So nur kann eine umfassende Teilhabe an allen relevanten gesellschaftlichen Bereichen von Wirtschaft, über die Bildung, bis zum lokalen Gemeinwesen erreicht werden.
Integrationsförderkonzepte müssen daher strukturelle Faktoren für die Integration einbeziehen und Integrationshemmnisse beseitigen. Dies geschieht z.B. durch Sprachförderung in den Kindertageseinrichtungen.
Integrationsförderung muss einen Ansatz verfolgen, der von den Stärken und Fähigkeiten der Zuwanderer ausgeht. Außerdem ist ein enger Bezug zur Alltags- und Lebenswelt der Zuwanderer von entscheidender Bedeutung. Dies erfolgt etwa in niederschwelligen Angeboten des Migrationsdienstes in Wohnvierteln mit einem hohem Anteil an Menschen mit Migrationshintergrund.
Um der Motivation und des Integrationserfolges wegen sollte die Teilnahme an Integrationsmaßnahmen so weit möglich und sinnvoll, freiwillig sein. Auch sollten Wünsche der Zuwanderer bei der Auswahl einer Integrationseinrichtung berücksichtigt werden. Der Migrationsdienst der Caritas versucht, diese Ziele zu verwirklichen.

3.3.       Integration konkret: Der Migrationsdienst der Caritas

Der Migrationsdienst der Caritas ist offen für alle Migranten. Das gilt unabhängig davon, welchen Aufenthaltsstatus sie haben oder ob sie überhaupt eine Aufenthaltsgenehmigung besitzen.
Der Migrationsdienst der Caritas verfolgt die Absicht, die rechtmäßig und auf Dauer in Deutschland lebenden Migranten rechtlich und sozial beim Prozess der Integration zu unterstützen. Besonders hat er unter den auf Dauer hier lebenden Migranten diejenigen im Blick, die häufig durch die Maschen von Integrationsmaßnahmen fallen: arbeitslose und ältere Menschen.

Vorübergehend hier lebenden Flüchtlingen und Personen ohne Aufenthaltsstatus bietet der Migrationsdienst auch Information, und Orientierung, individuelle Hilfen und – soweit möglich – integrative Maßnahmen für die Zeit des Aufenthalts. Er unterstützt sie in berechtigten Anliegen und hilft, alternative Perspektiven im Ausland zu entwickeln.
Personen ohne Aufenthaltsstatus finden im Migrationsdienst eine Anlaufstelle in drängender sozialer und menschlicher Not.
Ohne dass damit unerlaubtem Aufenthalt Vorschub geleistet werden soll, setzt sich der Migrationsdienst anwaltschaftlich für soziale bzw. humanitäre Mindestrechte zugunsten illegal hier lebender Menschen ein. Er unterstützt sie insbesondere bei dringender medizinischer Versorgung, beim Schulbesuch der Kinder und im Anspruch rechtmäßigen Lohns. Heute Vormittag habe ich das Katholische Forum „Leben in der Illegalität“ der Öffentlichkeit vorgestellt. Es wurde von der Deutschen Bischofskonferenz, den Deutschen Maltesern, dem Jesuiten Flüchtlingsdienst und dem Deutschen Caritasverband gegründet.
Zu seinen Zielen zählt dieses Forum die verstärkte Bewusstseinsbildung für das Phänomen Illegalität, die Durchsetzung fundamentaler Rechte sowie die Entkriminalisierung humanitär motivierter Hilfe.

Der Migrationsdienst der Caritas wirkt mit an der langfristigen Gestaltung der Zuwanderung. Er unterstützt aktiv alle Anstrengungen, Fremdenangst und Fremdenfeindlichkeit zu überwinden. Dies leistete unter anderem das Projekt „Caritas – Offener Umgang mit Fremden, Gleichstellung und Partizipation in der Arbeitswelt.“ Die Abschlussveranstaltung des Projektes findet morgen Nachmittag im Rahmen dieses Kongresses statt. An dem Projekt waren auch andere Fachdienste und Einrichtungen der Caritas beteiligt. Gemeinsam wurden Maßnahmen erarbeitet, um Fremdenfeindlichkeit entgegenzuwirken.

Darüber hinaus hilft, unterstützt und berät der Migrationsdienst die einheimische Bevölkerung bei ihrem Bemühen, das Zusammenleben zu verbessern. Dies geschieht z.B. durch die Beteiligung an der „Woche der ausländischen Mitbürger“, die von den Kirchen und anderen gesellschaftlichen Vereinigungen jährlich bundesweit durchgeführt wird. Sie hat gerade gestern wieder unter dem Motto „Integrieren statt Ignorieren“ mit vielen Aktionen begonnen.

Durch die Zusammenarbeit des Migrationsdienstes mit anderen Diensten und Einrichtungen der Caritas bestehen große Vorteile. Zum einen kann dadurch ein ganzheitlicher Ansatz der Beratung und Hilfe für Migranten umgesetzt und die Interkulturelle Öffnung bewusst und verantwortlich gestaltet werden. Zum anderen können damit die Selbsthilfekräfte der Migranten optimal unterstützt und verstärkt werden.
Der Vernetzung und der Gemeinwesenorientierung kommt bei den überwiegend spezialisierten sozialen Diensten eine immer größere Bedeutung zu. Durch eine stärkere Verzahnung der Fachdienste und Einrichtungen werden die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund und das Gesamtsystem der sozialen Versorgung verbessert und die zur Verfügung stehenden Mittel optimal genutzt.

4.          Aktueller Handlungsbedarf

Die dritte Ausländerbeauftragte der Bundesregierung, Cornelia Schmalz-Jacobsen, hat einmal in einem Memorandum festgestellt: „Integration ist ein Anspruch und eine Anstrengung, zu der es keine Alternative gibt“. Diese Perspektive sollte grundlegend sein für eine zukunftsfähige Integrationspolitik. Sie erfordert ein umfassendes bundesweites Integrationsprogramm. Alle Akteure müssen in dieses Programm eingebunden werden. Maßnahmen und Strategien können dadurch vernetzt und die knapper werdenden Mittel gezielt eingesetzt werden. Das Programm sollte allen Zugewanderten offen stehen und müsste die auf die individuellen Kompetenzen abgestimmten Integrationsmaßnahmen enthalten. Die Gestaltung eines solchen Programms braucht jedoch das Engagement aller Beteiligten. Die Wohlfahrtsverbände sehen hier auch für sich eine zentrale Aufgabe. Dabei hat der Bund für ein solches Programm den Rahmen zu setzen. Länder und Kommunen müssen allerdings ebenfalls ihren Beitrag dazu leisten.

Zur Zeit ist ein solch umfassendes Integrationsprogramm nicht in Sicht. Die finanziellen Ressourcen für Integrationsleistungen werden auf Bundes- und Länderebene gekürzt. Im Zuwanderungsgesetz beschränkt der Bund seine Zuständigkeit auf die Erstintegration. Die Länder können diese durch weitere Integrationsangebote ergänzen. Sie müssen jedoch nicht. Bereits jetzt zeichnet sich ab, dass mehrere Bundesländer ihren Beitrag zur Migrationsberatung erheblich zurücknehmen werden. Dies gefährdet nachhaltig alle Bemühungen um eine systematische Integrationspolitik. Aus unserer Sicht werden hierdurch langfristig zusätzliche soziale Problemlagen und damit Kosten verursacht.

Die derzeitigen Vorschläge des Bundesministeriums des Innern würden die Beratung auf die Erstberatung für erwachsene Zuwanderer reduzieren. Eine weitergehende Beratung der Migranten nach mehr als drei Jahren Aufenthalt und der sogenannten Bestandsausländer ist bisher ungesichert. Der Bund sieht hier die Länder in der Pflicht, die Finanzierung zu übernehmen. Eine Verbindlichkeit besteht dafür jedoch nicht.

Rückzugstendenzen von Bund und Ländern haben eine entsprechende Signalwirkung auch in den kirchlichen Raum. Dies führt für die Träger zu Finanzierungslücken und Planungsunsicherheiten, bis hin zum Rückzug aus dem Tätigkeitsfeld. Bei aller Mittelknappheit müssen aber Basisstrukturen einer umfassenden Beratung für alle Migrantengruppen erhalten bleiben.

Der Bund, die Länder und die Wohlfahrtsverbände hatten sich bisher gemeinsam für ein weitgehend flächendeckendes Netz von Integrationsleistungen eingesetzt. Der Bund muss auch künftig Verantwortung für die „nachholende“ Integration der bereits länger im Land befindlichen Menschen mit Migrationshintergrund tragen. Er kann diese Aufgabe nicht unbesehen an die Länder und Kommunen sowie die Wohlfahrtsverbände abtreten. Die im Augenblick vor-herrschende Planungsunsicherheit muss überwunden werden.

Insbesondere die kirchlichen Wohlfahrtsverbände, Caritas und Diakonie, haben sich bisher mit einem hohen Eigenmittelanteil an der Migrationsberatung beteiligt. Allein die Caritas hat hier im Jahr 2003 25 Millionen Euro an Eigenmitteln eingebracht. Integrationserfolge der Vergangenheit sowie politische und fachliche Weiterentwicklungen sind auch das Verdienst des Engagements und der Kompetenz der Wohlfahrtsverbände. Derzeit vermissen wir, dass diese Erfahrungen und Kompetenzen in die Neustrukturierung der Integrationslandschaft einbezogen werden. Die Wohlfahrtsverbände können ihre bewährte Integrationsarbeit aber nur in echter Kooperation mit Bund, Land und Kommunen weiterführen.

Grundsätzlich halten wir an unserer Empfehlung fest, die Aufgaben der vorgesehenen Migrationsberatung nicht allein auf die Methode des Case-Managements und die Erstintegration zu beschränken. Die Vernetzung der für Migranten relevanten sozialen Dienste muss als Aufgabe der Migrationsdienste erhalten bleiben. Gleiches gilt für Befähigung der sozialen Dienste und Einrichtungen zur Arbeit mit Migranten. Beides aber sind notwendige Voraussetzungen für eine gelingende Integrationsarbeit.

Noch ein Wort zum Zuwanderungsgesetz: Bei allem Erreichten gibt es noch deutlichen Nachbesserungsbedarf. Dies betrifft insbesondere die höchst problematischen Kettenduldungen, die nicht abgeschafft wurden. Es ist zu befürchten, dass zukünftig eine neue große Gruppe von Zuwanderern entsteht, die ohne sicheres Bleibe-recht längere Zeit bei uns lebt. Auch diesen Menschen kann Teilhabe an unserer Gesellschaft nicht völlig verweigert werden. Deshalb muss für längerfristig Geduldete die legale Aufnahme einer Beschäftigung ermöglicht werden. Gelegenheit hierzu könnten die anstehenden Rechtsverordnungen zum Arbeitsmarktzugang bieten.

Generell sollten auch Themen wie ein kommunales Wahlrecht für Ausländer und die doppelte Staatsbürgerschaft weiter diskutiert werden. Handlungsbedarf besteht auf allen Ebenen. Die Caritas will dazu ihren konstruktiven Beitrag leisten.

5.          Der Beitrag der Caritas zum Projekt „Integration“

Die Migrationsarbeit der Caritas wäre ohne das Engagement und den Einsatz zahlreicher ehrenamtlich/freiwillig tätiger Menschen kaum denkbar. Sie leisten sowohl in den Fachdiensten wie auch im   Migrationsdienst einen wichtigen Beitrag, mit dem Integration vorangetrieben wird. In Zukunft wird die Caritas noch stärker daran arbeiten, die Arbeit zwischen beruflichen und ehrenamtlich/freiwilligen Mitarbeitenden zu vernetzen und Menschen für dieses freiwillige Engagement zu gewinnen. Dies gilt auch für die Gruppe der Migranten. Durch das gemeinsame Engagement von Migranten und Einheimischen unter dem Dach der Caritas wird ein wichtiger Schritt zu einer verbesserten Beziehung und Integration getan.

Innerhalb der verbandlichen Caritas wurden Integration und Zuwanderung als Querschnittsthema etabliert. Es wird bei allen sozialpolitischen Fragen mitberücksichtigt.
Als Verband hat die Caritas die interkulturelle Öffnung der eigenen Einrichtungen und Dienste mit einem umfassenden Diskussionsprozess angestoßen. Denn nicht nur auf der Klientenseite, sondern auch auf der Seite der Mitarbeitenden steigt die Zahl von Menschen mit Migrationshintergrund. Dazu gilt es, sich Gedanken zu machen und bei Bedarf neue Wege beschreiten.

Der Deutsche Caritasverband ist Teil eines weltweiten Netzwerkes von Caritasorganisationen, die sich für Frieden und Versöhnung einsetzen. Die Erfahrungen und Kompetenzen dieses Netzwerkes sind darauf ausgerichtet, Fluchtursachen zu bekämpfen und Not zu lindern. Durch Caritas International, dem Hilfswerk des Deutschen Caritasverbandes, wirkt die Caritas an der langfristigen Struktur- und Aufbauhilfe in den Heimatländern vieler Migranten mit.
So vielfältig das Engagement für die Integration ist, so dringend notwendig ist der Austausch und die Entwicklung gemeinsamer und zukunftsfähiger Strategien mit allen Beteiligten.
Dazu bietet dieser Kongress eine gute Plattform. Aus der Klärung der genannten Fragen sollen konkrete Empfehlungen werden. Und diese sollen aus dem Dialog zwischen den verschiedenen Fachleuten, Disziplinen und Institutionen entstehen. So sind neben den politisch Verantwortlichen des Bundes, der Länder und der Kommunen auch Vertreter von verschiedenen Organisationen, Verbänden der freien Wohlfahrtspflege sowie die zuständigen Ebenen der Exekutive als auch Vertreter aus dem Wissenschaftsbereich vertreten. Lassen Sie mich mit einem Zitat aus dem Wort der Deutschen Bischöfe zur Integration von Migranten schließen. „Die Herausforderungen, vor denen wir stehen, sollten niemandem Angst machen. Denn wenn wir das Notwendige tun, können wir erreichen, was im Interesse aller liegt: eine gute Zukunft für alle in diesem Land, eine gemeinsame Zukunft für Einheimische und Zugewanderte.“ (S. 57)

In diesem Sinn wünsche ich Ihnen allen einen guten Austausch und anregende Impulse und Diskussionen, damit die Zuwanderung und Integration neu gestaltet und damit Zukunft für die betroffenen Menschen gelingen kann!
Ihnen, Herr Minister Schily, danke ich noch einmal, dass Sie heute bei uns sind und Ihren Beitrag unter das Thema „Anforderungen an die Integrationspolitik – Integration vor dem Hintergrund eines sich verändernden Sozialstaates“ gestellt haben. Ich bitte Sie nun, Herr Minister Schily, um Ihren Vortrag.


Msgr. Dr. Peter Neher
Präsident des Deutschen Caritasverbandes

Zuletzt geändert am:
  • 28.09.2004
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