Ab 2026 gibt das Achte Sozialgesetzbuch (SGB VIII) Kindern im Grundschulalter einen individuellen Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung in einer Tageseinrichtung, der stufenweise eingeführt wird. Dieser Anspruch soll zu mehr Bildungsgerechtigkeit führen und zum Abbau von Benachteiligungen beitragen. Gleichzeitig soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert werden.
Um diese Ziele zu erreichen, braucht es einen bundesweit gültigen Qualitätsrahmen für die Angebote der Ganztagsförderung. Hierzu formulieren wir, der Deutsche Caritasverband e.V. mit seinen Fachverbänden Bundesverband Caritas Kinder- und Jugendhilfe (BVkE), IN VIA Katholischer Verband für Mädchen- und Frauensozialarbeit Deutschland e.V., Verband Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK) - Bundesverband e.V., Bundesverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.V. (CBP), Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein (SkF) e.V., in sieben relevanten Qualitätsbereichen unsere Vorstellungen. Darüber hinaus fordern wir entsprechende ordnungspolitische Regelungen auf Länderebene. Wir tun dies als gesellschaftlicher Akteur mit dem Ziel, dass die Umsetzung des Rechtsanspruchs um der Kinder willen gut gelingt.
Die vollständigen Papiere stehen weiter unten zum Download bereit.