allem den Bereich der ambulanten ärztlichen Versorgung in den Blick. Eine bessere Versorgung soll durch eine Flexibilisierung der Bedarfsplanung mit erweiterten Handlungsspielräumen der Länder, durch eine Reform des vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Vergütungssystems sowie durch Anreize für die Niederlassung in unterversorgten Gebieten erfolgen. Diese Maßnahmen sind positiv zu bewerten.
Der Überversorgung wird mit dem vorliegenden Referentenentwurf jedoch zu wenig gegengesteuert. So sollten die Möglichkeiten zur arztgruppenspezifischen Zulassungsbeschränkung in überversorgten Gebieten erweitert werden. Das Vorkaufsrecht der Kassenärztlichen Vereinigungen sollte sich auch auf Praxen erstrecken, auf deren Nachfolge sich Ehegatten oder Kinder des vorherigen Praxisinhabers bewerben, sofern der entsprechende Vertragsarztsitz zu einer Arztgruppe gehört, für die Überversorgung herrscht.
Stellungnahme
Stellungnahme zum Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung
Erschienen am:
24.06.2011
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