Steigende Ausgaben, die durch Leistungsverbesserungen, den demografischen Wandel und den medizinischen Fortschritt bedingt sind, sollten nicht einseitig und unbegrenzt die Arbeitnehmer belasten. Dies hätte eine Aushöhlung des solidarischen Versicherungsschutzes zur Folge.
Auch die Arbeitgeber profitieren von der Gesunderhaltung der Arbeitnehmer und haben ein Interesse auf niedrige Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hinzuwirken. Deshalb ist die paritätische Finanzierung ein wichtiges Steuerungselement der Finanzierung der GKV, das wieder gestärkt werden sollte. Gleichwohl sollte aus ordnungs- und wettbewerbspolitischen Gründen auch der Zusatzbeitrag erhalten und dessen Wirkungen weiter evaluiert werden. Der Zusatzbeitrag sollte deshalb stärker paritätisch finanziert werden, indem Arbeitgeber bis zur Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitrags beteiligt werden.
Zudem sollte die Solidarität, aber auch Verteilungsgerechtigkeit und Tragfähigkeit der Krankenversicherung durch Reformmaßnahmen in Richtung eines einheitlichen Versicherungssystems gestärkt werden.