Schwangere Frauen befinden sich im Schwangerschaftskonflikt in einer besonders vulnerablen Situation. Es ist richtig, sie vor persönlichen Übergriffen physischer oder psychischer Art ("Gehsteigbelästigungen") zu schützen und ihnen ungehinderten Zugang zu Beratungsstellen und Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen zu gewährleisten, wie dies die vorgeschlagenen Änderungen am Schwangerschaftskonfliktgesetz beabsichtigen. Die Neuregelung muss zum einen geeignet sein, das Persönlichkeitsrecht der Frauen zu schützen, darf aber zum anderen nicht unverhältnismäßig in die Versammlungs-, Meinungs- und auch Religionsfreiheit von Menschen, die sich für den Lebensschutz einsetzen, eingreifen.
Der Deutsche Caritasverband, das Kommissariat der deutschen Bischöfe - Katholisches Büro in Berlin und der Sozialdienst katholischer Frauen schlagen in ihrer gemeinsamen Stellungnahme einige Änderungen am Gesetzentwurf vor. So sollte etwa die Untersagung von bestimmten Verhaltensweisen nicht, wie im Gesetzentwurf festgelegt, pauschal den Bereich von 100 Metern um den Eingang der Beratungsstellen und Einrichtungen betreffen, sondern sich auf die Sicht- und Hörweite des Eingangs der Stelle abstellen.
Die vollständige Stellungnahme steht weiter unten zum Download bereit.