Die Einführung einer niedrigschwelligen Kindergrundsicherung als neue monetäre Leistung für Kinder außerhalb der SGB II/SGB XII-Grundsicherungssysteme ist ein wichtiger Beitrag zur Bekämpfung von Kinderarmut. Der erste Schritt ist hierbei die Ermittlung einer Teilhabe gewährleistenden Existenzsicherung für Kinder und Jugendliche, die ein gutes Aufwachsen ermöglicht. Der Deutsche Caritasverband hält den derzeitigen Regelbedarf für zu niedrig und nicht dazu geeignet, das soziokulturelle Existenzminimum zu sichern. Wieviel ein Existenzminimum beträgt, das ein gutes Aufwachsen ermöglicht, muss Beteiligung von Kindern und Jugendlichen transparent, konsequent sach- und realitätsgerecht ermittelt werden.
Die Bündelung bestehender Leistungen im Rahmen einer Kindergrundsicherung soll dazu beitragen, dass Leistungen deutlich besser in Anspruch genommen werden und die Zielgruppe erreichen. Derzeit nehmen viele Familien z.T. schlicht aus Unwissen ihnen zustehende Leistungen nicht in Anspruch.
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