Künftige Ausgabensteigerungen werden über kassenindividuelle, einkommensunabhängige Zusatzbeiträge der Mitglieder finanziert. Um diese vor finanzieller Überforderung zu schützen, wird ein Sozialausgleich eingeführt.
Der Deutsche Caritasverband wurde von der Bundesregierung in einer Anhörung vorab um eine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung gebeten. Diese erfolgt aus dem Blickwinkel gesellschaftlich benachteiligter Menschen, als deren Anwalt und Partner sich die Caritas versteht.
In der Stellungnahme fordert der Deutsche Caritasverband die vollständige Übernahme der Zusatzbeiträge von ALG-II-Empfängern durch die Bundesagentur für Arbeit (BA), die Einführung einer Härtefallregelung im Sozialausgleich, die vor unzumutbaren Kassenwechseln schützt und eine andere Regelung im Umgang mit Beitragsschulden.
In einem zweiten Teil der Stellungnahme mahnt der Deutsche Caritasverband die Lösung weiterer Probleme von gesellschaftlich benachteiligten Menschen im Bereich der Gesundheitsversorgung an.