Angesichts des anhaltenden Fachkräftemangels sind beschleunigte und verlässliche aufenthaltsrechtliche Verfahren ein zentraler Standortfaktor - zugleich entscheidet ihre konkrete Ausgestaltung über Zugänglichkeit, Verfahrenssicherheit und nachhaltige Bleibeperspektiven.
In seiner Stellungnahme beleuchtet der DCV die verschiedenen Optionen zur Ausgestaltung einer Work-and-Stay-Agentur und bewertet deren Auswirkungen auf Zugewanderte, Arbeitgeber:innen, Ausländerbehörden sowie Beratungsstrukturen. Dabei hebt der Verband hervor, dass Digitalisierung und Zentralisierung nur dann zu tatsächlichen Effizienzgewinnen führen, wenn sie mit klaren Zuständigkeiten, ausreichenden personellen Ressourcen und verbindlichen Standards einhergehen. Besondere Bedeutung misst der DCV der systematischen Einbindung der Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte (MBE) und der Jugendmigrationsdienste (JMD) zu.
Aus Sicht des DCV bietet eine Bündelung der Visumverfahren und der Erteilung von Erstaufenthaltstiteln auf Bundesebene die größten Chancen für mehr Planbarkeit und Verlässlichkeit, ohne die Nähe zum kommunalen Sozialraum aufzugeben. Entscheidend für den Erfolg der Reform bleibt jedoch, dass aufenthaltsrechtliche Verfahren konsequent mit Integrations-, Sprach- und Beratungsangeboten verzahnt werden, um nachhaltiges Bleiben im Sinne der STAY-Perspektive zu ermöglichen.