Grundsätzlich begrüßen wir als Verbände die nahtlose Fortführung des KiQuTG, sowie den damit verbundenen Ansatz, mit dem vorliegenden Entwurf von Bundesfinanz- und Bundesfamilienministerium das finanzielle Engagement des Bundes im Bereich der strukturellen Qualität von Tageseinrichtungen für Kinder im vergleichbaren Umfang beizubehalten. Denn die übergeordnete Verantwortung des Bundes für Bildungsgerechtigkeit und Bildungsteilhabe liegt auf der Hand. Weder der Wohnort noch die Herkunft noch die persönlichen finanziellen Möglichkeiten dürfen für den Erfolg von Bildungskarrieren entscheidend sein. Dafür braucht es das Engagement des Bundes.
Allerdings äußern DCV und KTK-Bundesverband in der Stellungnahme ihr Unverständnis über das weiterhin nicht umgesetzte Ziel aus dem Koalitionsvertrag, ein echtes Qualitätsentwicklungsgesetz zu verabschieden. Nicht zuletzt die Erkenntnisse der begleitenden Evaluation machen deutlich, dass eine dauerhafte gesetzgeberische Regelung auf diesem Feld geboten ist.
Eine bundesweite Einheitlichkeit bei qualitativ hochwertigen Standards in Tageseinrichtungen für Kinder sind nur auf diesem Wege zu erreichen. Damit würde neben einem wesentlichen Beitrag zur Einhaltung der Kinderrechte auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefördert. Gleichzeitig stellen die investierten Mittel wesentliche Investitionen in den Wirtschaftsstandort Deutschland dar.
Die vollständige Stellungnahme finden Sie weiter unten.