Der Deutsche Caritasverband hat am 30. Januar 2026 eine Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Änderung strafrechtlicher Vorschriften zur Stärkung des Schutzes des Gemeinwesens abgegeben. Er hat die Intention des Gesetzes begrüßt, aber gefordert, dass sich der Schutz nicht nur auf Personen, die als Vollstreckungsbeamte oder Amtsträger_innen den Staat repräsentieren oder Angehörige der Heilberufe beziehen darf und nicht davon abhängen darf, ob die Person, die anderen Hilfe leistet oder sich in anderer Form für das Gemeinwohl einsetzt, dies ehrenamtlich oder beruflich tut oder eine "passende" Ausbildung hat. Die Schutzvorschriften müssten sich statt dessen auf alle Personengruppen, die für das Gemeinwohl tätig sind, erstrecken. Des Weiteren hält die Caritas eine weitere Verschärfung des Strafrechts für ein wenig geeignetes Instrument zur Zielerreichung, entscheidender sei die Stärkung von Präventionsmaßnahmen. Mit Blick auf das Aufenthaltsrecht werden Änderungen beim Familiennachzug abgelehnt, da der Schutz von Ehe und Familie ein Grundrecht ist, das auch grundsätzlich Straftäter_innen zustehe, die ohne Familiennachzug nicht ungefährlicher werden. Es wird zudem gefordert, beim Ausweisungsrecht immer abzuwägen, ob die Gefahr, die von der Person ausgeht, die Bleibeinteressen überwiegt.
Stellungnahme
Stellungnahme Änderung Strafrechtliche Vorschriften zum Schutz des Gemeinwesens
Erschienen am:
02.02.2026
Herausgeber:
Deutscher Caritasverband e. V.
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