Hürden von EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern beim Zugang zu sozialen und Familienleistungen
EU-Bürger:innen sind je nach konkretem Freizügigkeitsrecht vom Bürgergeld nach dem SGB II und der Sozialhilfe nach dem SGB XII ausgeschlossen. Sofern sie sich nur zum Zweck der Arbeitssuche in Deutschland aufhalten, bekommen sie auch keine Familienleistungen. Das hat Auswirkungen auch auf EU-Bürger:innen mit anspruchsbegründendem Freizügigkeitsrecht. Probleme und Hürden beim Zugang zu Bürgergeld, Sozialhilfe, Krankenversorgung und bei der Versorgung bei Schwangerschaft und Geburt sowie in den Angeboten der Wohnungslosenhilfe hat der DCV mit einer Umfrage im Sommer 2017 eruiert, deren Ergebnisse hier einzusehen sind.
Im Sommer 2020 führte der DCV zusammen mit den anderen Verbänden der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege erneut eine Umfrage in den Beratungsstellen durch. Die Ergebnisse zeigen, dass Zugang zur Sozial- und Familienleistungen für EU-Bürger:innen nach wie vor nicht in allen Behörden diskriminierungsfrei gewährleistet ist.
Nicht alle Mitarbeitenden in den Behörden kennen den aktuellen Stand der Rechtslage und es fehlt an Sensibilisierung und Schulungen. Viele EU-Bürger:innen benötigen zur Rechtsdurchsetzung die Unterstützung von Beratungseinrichtungen der Caritas.