
Im Juli 2025 hat die Bundesregierung den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte für zunächst zwei Jahre ausgesetzt.
In der politischen und rechtlichen Diskussion wurde dabei anerkannt, dass die Aussetzung nur in Kombination mit einer sogenannten Härtefallregelung grund- und menschenrechtskonform ist. Diese muss betroffenen Familien effektiven Zugang zu einer Einzelfallbetrachtung geben, im Rahmen derer ihre Interessen gegen die staatlichen Interessen an Zuwanderungskontrolle abgewogen werden. Ein Jahr nach der Aussetzung des Familiennachzugs belegen die Erfahrungen aus der Praxis, dass die Umsetzung des Härtefallverfahrens deutlich hinter den Anforderungen zurückgeblieben ist.
Der Bericht zieht eine Zwischenbilanz nach einem Jahr Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte in Deutschland. Sie beruht auf einer Umfrage des Deutschen Caritasverbands unter 292 Migrationsberaterinnen und -beratern und Erfahrungen aus der anwaltlichen Praxis des International Refugee Assistance Project (IRAP).