Der Caritasverband Westerwald-Rhein-Lahn lädt in Zusammenarbeit mit den Betreuungsvereinen der AWO und des DRK im Rhein-Lahn-Kreis zu einer Informationsveranstaltung zum Thema "Vorsorgende Verfügungen" ein. Die Veranstaltung findet am Donnerstag, 3. April, um 18 Uhr im Caritas-Wohnheim Edith-Stein-Haus, Wellmicher Straße 35, in St. Goarshausen statt.
Krankheit, Unfall oder Gebrechlichkeit im Alter können dazu führen, dass die Betroffenen nicht mehr in der Lage sind, eigenverantwortlich zu handeln und zu entscheiden. In solchen Fällen können Ehegatten, Kinder oder nahe Angehörige nicht ohne Weiteres als gesetzliche Vertreter auftreten - sie benötigen eine schriftliche Willenserklärung, wie etwa eine Vollmacht.
Die Instrumente der Vorsorgeverfügungen, wie die Betreuungsverfügung, die Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung, bieten in dieser Hinsicht ein hohes Maß an Selbstbestimmung. Sie ermöglichen es, persönliche Wünsche und Bedürfnisse festzulegen und zusätzlich Anweisungen zu geben, wie bestimmte Angelegenheiten geregelt werden sollen. Auch das Ehegattenvertretungsrecht wird im Rahmen des Vortrags thematisiert.
Maria Francina Hamlischer vom Betreuungsverein DRK Rhein-Lahn und Ekaterina Kirsch vom Betreuungsverein der AWO Rhein-Lahn werden grundlegende Erläuterungen zur Vorsorgeverfügungen und deren Erstellung geben.
- Die Veranstaltung ist kostenfrei. Aufgrund der begrenzten Teilnehmeranzahl wird um eine verbindliche Anmeldung bis zum 2. April gebeten. Anmeldungen sind im Edith-Stein-Haus in St. Goarshausen unter der Telefonnummer 06771/80216-0 möglich.