LIMBURG - Die Erstellung von Texten in Leichter Sprache ist durch den Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) deutlich einfacher geworden. Doch wo liegen Chancen - und wo Risiken? Eine bundesweite Arbeitsgruppe bestehend aus Übersetze*rinnen für Leichte Sprache, KI-Entwicklerinnen, Menschen mit Lernschwierigkeiten sowie weiteren Expert*innen hat einen "Kodex für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz für Leichte-Sprache-Texte" entwickelt und veröffentlicht. Das Dokument bietet praxisnahe Empfehlungen für einen verantwortungsvollen Umgang mit KI-Anwendungen in der barrierefreien Kommunikation.
Der KI-Kodex entstand zwischen Januar und Juni 2025 auf Initiative des Caritasverbands für die Diözese Limburg und der Diakonischen Stiftung Wittekindshof und versteht sich als Ergänzung zur Norm DIN SPEC 33429 für Leichte Sprache. Er soll Personen, Organisationen und Unternehmen Orientierung bieten, die KI-gestützte Übersetzungen in Leichte Sprache in Betracht ziehen - zum Beispiel in sozialen Diensten, Kommunen oder Behörden.
"Künstliche Intelligenz bietet die Chance, die Verbreitung von Informationen in Leichter Sprache zu fördern", sagt Ruben Rhensius, Referent für Leichte Sprache beim Caritasverband für die Diözese Limburg und Mitkoordinator des Netzwerks. "Aber KI kann menschliche Expertise nicht ersetzen. Sie liefert allenfalls erste Textentwürfe - die fachliche Nachbearbeitung bleibt unverzichtbar."
Der Kodex benennt konkrete Einsatzmöglichkeiten von KI - etwa bei der strukturellen Vorbereitung von Inhalten, der sprachlichen Vereinfachung oder bei der Bebilderung. Zugleich werden ethische und rechtliche Rahmenbedingungen behandelt, darunter Datenschutz, Urheberrecht und die Pflicht zur Kennzeichnung automatisiert erstellter Inhalte.
Ein zentrales Anliegen: Qualität sichern.
"Texte dürfen nur dann als Leichte Sprache gekennzeichnet werden, wenn sie den geltenden Regeln entsprechen und von der Zielgruppe geprüft wurden", betont Annika Lange-Kniep, Teamleiterin des Wittekindshofer Büros für Leichte Sprache in Bad Oeynhausen (NRW). Spätestens mit Inkrafttreten des EU AI Act am 1. August 2026 müssen nicht nachbearbeitete KI-generierte Texte klar gekennzeichnet werden - sie dürfen dann nicht das Label "Leichte Sprache" tragen.
Die Empfehlungen des KI-Kodex zeigen: Der Einsatz von KI kann ein sinnvolles Werkzeug sein - vorausgesetzt, er erfolgt mit Sachkenntnis, menschlicher Kontrolle und im Dialog mit der Zielgruppe.
Der Kodex kann hier heruntergeladen werden.