Postbank
- Wer bekommt bei Ihnen ein Konto, wer nicht?
Die Postbank entscheidet frei, mit wem sie eine Geschäftsbeziehung eingeht. Zur Ablehnung führen vertragswidriges Verhalten in einer früheren Kontoverbindung mit der Postbank oder Verdacht auf Rechtsverstöße, Vorlage gefälschter Dokumente oder Geldwäscheverdacht, Nicht-EU-Bürger ohne gültigen Aufenthaltstitel. - Was kostet ein normales Girokonto im Monat?
Soweit dem Kunden bonitäre Leistungen eingeräumt werden (zum Beispiel ein Überziehungsrahmen), ist das Standardkonto das „Postbank Giro plus“. Bei einem monatlichen unbaren Geldeingang in Höhe von mindestens 1000 Euro zahlt der Kunde kein Kontoführungsentgelt, ansonsten 5,90 Euro monatlich. - Wann wird ein Konto gekündigt?
Zu einer Kontokündigung führen können: vertragswidriges Verhalten des Kunden oder Rechtsverstöße mit Bezug auf die Kontoführung (wie Kontonutzung zu betrügerischen Zwecken, Verdacht auf Geldwäsche). - Hat der Verbraucher die Möglichkeit, gegen eine Kontoablehnung oder Kontokündigung Beschwerde einzulegen, und wenn ja, wird er darüber entsprechend informiert?
Der Kunde kann sich beim Ombudsmann der privaten Bank und bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht beschweren. Adressen teilt die Postbank dem Kunden mit. - Gibt es ein spezielles Kontoangebot für „Problemkunden“?
Kunden, die über eingeschränkte Bonität verfügen, wird das „Postbank-Giro-Basis-Konto“ angeboten. Damit kann der Kunde alle kontogebundenen Zahlungsverkehrsdienstleistungen nutzen.