Links für Ratsuchende Eltern und Familien
Beratungen für Erwachsene
- Wer online Rat und Hilfe bei Fragen zu Ehe und Familie sucht, findet hier Angebote der Ehe-, Familien- und Lebensberatung in verschiedenen Regionen: www.katholische-eheberatung.de
- Bei der Telefonseelsorge finden Sie Hilfe, Beratung und Begleitung in schwierigen Lebenssituationen - 24 Stunden am Tag: www.telefonseelsorge.de
- Außerhalb der unten genannten Räume oder Organisationen besteht die Möglichkeit, bundesweite Angebote zu nutzen www.das-beratungsnetz.de und www.bke.de
Jugendliche und ältere Kinder können sich unter folgenden Adressen über aktuelle Themen informieren oder können sich beraten lassen unter.
- www.mein-planb.de – Beratung für junge Leute zwischen Schule und Beruf
- www.youngavenue.de – Hier können Jugendliche unter sich über Eltern, Schule und Freizeit chatten. Auf Wunsch gibts auch Beratung von Fachleuten
- www.kummernetz.de – Kurzzeit-Webmailberatung für Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren in schwierigen Lebenssituationen
- www.u25-deutschland.de - Online-Suizidprävention in Berlin und an weiteren Standorten
Katholische Online-Beratungsangebote gibt es für diese Regionen
- www.beratung-caritas-ac.de
das Angebot der Caritas im Bistum Aachen - www.beratung-caritasnet.de
das Angebot der Caritas im Erzbistum Köln - www.onlineberatung-caritas.de
das Angebot der Caritas und im Bistum Münster - www.hol-dir-hilfe.de
das Angebot der Caritas für das östliche Ruhrgebiet, Paderborn, Ostwestfalen, Sauerland - www.lebensberatung.info
Rheinland-Pfalz und Saarland, das Angebot der Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen im Bistum Trier - www.beratung-caritas-essen.de
Ruhrgebiet und Teile des Sauerlandes, das Angebot der Caritas im Bistum Essen - www.helpmails.de
Mannheim und Umgebung, das Angebot von Caritas, Diakonie und Stadt Mannheim
Was sind die Rechtsgrundlagen der Beratung?
Die Rechtsgrundlagen der Beratung für Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sind im Sozialgesetzbuch VIII - Kinder- und Jugendhilfe - geregelt. Dieses Gesetz möchte Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bei ihrer Entwicklung und ihren Aufgaben unterstützen. Dies sind im Einzelnen:
- Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§8)
- Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (§8a)
- Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (§8b)
- Jugendarbeit / Jugendberatung (§11)
- Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz (§14)
- Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie (§16)
- Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung (§17)
- Beratung und Unterstützung bei der Personensorge (§18)
- Hilfen zur Erziehung (§27)
- Erziehungsberatung (§28)
- Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (§35a)
- Hilfe für junge Volljährige (§41)
Wenn Sie nähere Informationen zum Kinder- und Jugendhilfegesetz haben möchten, finden Sie diese im Internet unter: Sozialgesetzbuch / Kinder- und Jugendhilfe