Kann ich Steuererleichterungen beim Finanzamt geltend machen?
Menschen mit einer Behinderung haben in ihrem Lebensalltag teils erhebliche Mehraufwendungen zu tragen. Um diese Nachteile auszugleichen, werden ihnen entsprechende Ausgaben im Steuerrecht als "außergewöhnliche Belastungen" anerkannt. Vor allem im Einkommenssteuergesetz und Kraftfahrzeugsteuergesetz machen sich diese Nachteilsausgleiche bemerkbar.
Innerhalb des Einkommenssteuergesetzes können entsprechende Pauschalbeträge auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden und sind für ein ganzes Kalenderjahr gültig. Ihre Höhe richtet sich nach dem festgestellten Grad der Behinderung (GdB) und ggf. eingetragenen Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis. Eltern, die für ihr behindertes Kind Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag erhalten, können den Pauschbetrag auf sich übertragen, wenn das Kind diesen nicht selbst in Anspruch nimmt.
Innerhalb des Kraftfahrzeugsteuergesetzes können behinderte Menschen von der Kraftfahrzeugsteuer befreit werden oder diese ermäßigen lassen. Für die Befreiung oder Ermäßigung der Kraftfahrzeugsteuer muss das für den Wohnort zuständige Zollamt kontaktiert werden.
Weitere Informationen finden Sie u.a. unter: www.familienratgeber.de/
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