Ich pflege meinen Mann und brauche dringend Erholung von der Pflege. Er kommt aber alleine nicht zu recht. Was soll ich tun?
Wenn Sie wegen einer Krankheit, eines Erholungsurlaubes oder aus anderen Gründen die häusliche Pflege vorübergehend nicht weiterführen können, übernimmt die Pflegekasse für maximal sechs Wochen je Kalenderjahr unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für eine notwendige Verhinderungspflege oder für eine Kurzzeitpflege. Dafür steht jeweils ein bestimmter Jahresbetrag zur Verfügung. Weitere Möglichkeiten zur Erholung oder Entlastung pflegender Angehöriger sind zum Beispiel die Angebote derteilstationären Tages- und Nachtpflege.