Die Caritas agiert auf dem sozialen Markt als Dienstleisterin unter vielen, seit die Monopolstellung der freien Wohlfahrtspflege gefallen ist. Für die Belange von Benachteiligten anwaltschaftlich einzutreten ist für sie eine Notwendigkeit und eine Chance, um politisch wirksam zu bleiben.
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Mit Sonderregelungen sollen Leistungserbringer Ausfälle und Mehrkosten durch die Corona-Krise zumindest teilweise erstattet bekommen. Das Leistungserbringungsrecht hält aber auch ohne Sondergesetze Lösungen für die Corona-Krise bereit.
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