Institut für Moraltheologie, Katholische Privatuniversität Linz
Während die Kirchen ihre Anforderungen an die Mitarbeitenden früher als Ausdruck ihres Selbstbestimmungsrechts betrachten konnten, müssen sie nun die Messlatte der EU-Richtlinie und damit letztlich des Menschenrechts auf Nichtdiskriminierung anlegen. Mehr zum Thema mit Link zur Seite: 'Nichtdiskriminierung ist ein Grundpfeiler des Evangeliums'