Vorsitzender der BAG Verfahrensbeistandschaft/ Interessenvertretung für Kinder und Jugendliche e.V.
Der Verfahrensbeistand1 sichert in familiengerichtlichen Verfahren, dass der Wille des oder der betroffenen Minderjährigen gründlich erkundet und berücksichtigt wird. Diese Aufgabe verlangt eine sehr vielfältige Qualifikation. Mehr zum Thema mit Link zur Seite: 'Ein Kind ist kein Streitobjekt und Beistand sein gutes Recht'