Die Ordnung für Mitarbeitervertretungen der katholischen Kirche wird 50 Jahre alt. Beteiligungsrechte der Mitarbeitenden wurden über die Zeit gestärkt, Normen im Hinblick auf staatliches Recht überarbeitet. Wegen der Corona-Pandemie wurden Regeln aktualisiert – ein Beispiel vertrauensvoller Zusammenarbeit.
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Die Deutsche Bischofskonferenz hat am 19. Juni 2017 das Mitarbeitervertretungsrecht geändert. Die Mitarbeiterseite hat nun mehr Beteiligungsrechte, vor allem in wirtschaftlichen Belangen. Fünf Bereiche werden hier exemplarisch vorgestellt.
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