Was tun bei Mietschulden?
Was kann ich tun, wenn ich im Mietrückstand bin?
Erst mal sollten Sie prüfen, wie lange Sie im Rückstand sind. Wenn Sie schon zwei Monate keine Miete gezahlt haben, hat der Vermieter nämlich das Recht, Ihnen die Wohnung zu kündigen. Sprechen Sie mit Ihrem Vermieter und schildern Sie ihm offen ihre finanzielle Situation. Schlagen Sie ihm Wege vor, wie Sie Ihre Mietrückstände zu tilgen beabsichtigen, etwa indem Sie zusätzlich zur laufenden Miete eine Ratenzahlung anbieten.
Falls Sie arbeitslos sind, Bürgergeld erhalten und die Mietrückstände nicht alleine aufbringen können, gibt es die Möglichkeit beim Jobcenter einen Antrag auf Mietschulden-Übernahme zu stellen, um eine drohende Wohnungslosigkeit abzuwenden. Dies geht allerdings nur auf Darlehensbasis. Das heißt, Sie müssen den Betrag zurückzahlen. In der Regel werden Ihnen weniger Sozialleistungen ausbezahlt, so dass auf diese Weise das Darlehen nach und nach abbezahlt wird. Eine Übernahme der Mietrückstände kann gerechtfertigt sein, wenn bisher keine Mietschulden aufgetreten sind und wenn die Miete angemessen ist (z.B. keine zu große Wohnung und preiswerte Miete). Einen Rechtsanspruch auf Übernahme gibt es nicht.
Wenn Sie kein Bürgergeld bekommen, aber von Ihrem geringen Lohn die Miete nicht mehr vollständig zahlen können, besteht die Möglichkeit beim Sozialamt einen Antrag auf Übernahme der Mietschulden zu stellen. Erkundigen Sie sich dabei auch, ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben.
Was passiert, wenn ich bereits eine Kündigung habe?
Zwar können Sie die Kündigung und mögliche Räumung der Wohnung noch abwenden, allerdings drängt jetzt die Zeit. Sie können also die Unwirksamkeit der Kündigung oder der Räumungsklage nur noch dadurch erreichen, dass Sie die rückständigen Beträge selbst bezahlen oder sich eine öffentliche Stelle zur Übernahme der Rückstände verpflichtet. Fragen Sie in Ihrem persönlichen Umfeld nach, ob Ihnen Verwandte oder Bekannte ein Darlehen für den Ausgleich der Mietrückstände gewähren können. Ansonsten besteht wie oben beschrieben die Möglichkeit, einen Antrag auf Übernahme der Mietschulden zu stellen.
Beachten Sie bitte, dass Sie für den Ausgleich der Mietrückstände nur eine Schonfrist von zwei Monaten haben und das auch nur, wenn Sie nicht innerhalb der vergangenen zwei Jahre schon einmal in der gleichen Situation waren.
Muss ich ab sofort auf der Straße leben?
Nein. Es gibt beispielsweise städtische Übergangswohnungen. Die meisten Städte haben auch Stellen für sogenannte Wohnungsnotfälle (beim Wohnungs- oder Sozialamt). Diese Stellen werden vom Gericht im Falle einer Räumungsklage informiert und nehmen dann in der Regel Kontakt die mit den Betroffenen auf, um Ihnen bei der neuen Wohnungssuche weiterzuhelfen.