Informationen zur Rücküberstellung in EU-Länder
Bereits in einem anderen EU-Land anerkannte Flüchtlinge werden aufgrund der Dublin-Verordnung in dieses Land abgeschoben – ihr Asylantrag ist nach der Drittstaatenregelung in Deutschland nicht zulässig. Für Menschen, die das betrifft, stellen sich viele Fragen: Wie geht es für mich im anderen Land weiter? Wo finde ich die für mich zuständigen Behörden in Italien? Bei wem kann ich mich in Griechenland melden? Damit Menschen in der Migrationsberatung ihren Klient(inn)en Antworten auf diese Fragen geben können, erarbeitet das Raphaelswerk Informationsblätter, unter anderem sind bereits Ausgaben für Italien, Frankreich, Polen, Griechenland, Spanien, Dänemark veröffentlicht. Die Blätter erscheinen mittlerweile in Deutsch und Englisch. Die enthaltenen Kontakte zu Themen wie Asylverfahren, Wohnraum, Sozialleistungen und Sprachkursen wurden mithilfe internationaler Netzwerke der Caritas recherchiert. Sämtliche Broschüren finden Sie auf der Webseite des Fachverbandes zum kostenlosen Download.
Die bestehenden Informationsblätter werden regelmäßig vom Raphelswerk aktualisiert. Zudem kommen sukzessive Informationen zu Ländern hinzu wie für Bulgarien, Portugal, Niederlande, Schweden. Die stets aktuellen Informationsblätter finden Sie auf der Webseite des Raphaelswerk.