Glossar: Kinder und Jugendliche
UN-Kinderrechtskonvention
Die UN-Kinderrechtskonvention – das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes – legt wesentliche Standards zum Schutz der Kinder weltweit fest.
Die vier elementaren Grundsätze, auf denen die UN-Kinderrechtskonvention beruht, sind:
- Vorrang des Kindeswohls (Kindeswohl-Prinzip) – Wahrung der Interessen des Kindes
- Recht auf Entwicklung
- Diskriminierungsverbot sowie
- Beteiligungsgebot (siehe Stichwort "Beteiligung")
Die UN-Kinderrechtskonvention ist für Deutschland verbindlich und anzuwenden.
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Kinderrechte in der Caritas
Leitlinie zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in den Einrichtungen und Diensten der Caritas - zur Diskussion und Reflexion verbandlicher Praxis-
Stand: November 2008.