Glossar: Schulden
Pfändungsschutz-Konto
Wer ein Pfändungsschutz-Konto (P-Konto) hat, kann dieses im Rahmen eines festgelegten Freibetrags weiter nutzen, auch wenn das Konto gepfändet wird. Geldeingänge sind darauf bis zur Pfändungsfreigrenze pro Kalendermonat geschützt. Gegen Nachweise kann diese Grenze in bestimmten Fällen erhöht werden, beispielsweise bei gewährten Unterhaltsleistungen.
Auf Antrag wandelt die Bank das Girokonto in ein P-Konto um.