Glossar: Sozialrecht
Niedriglohn
"Niedrig" ist ein Lohn, wenn er selbst bei Vollzeitbeschäftigung nicht ausreicht, um die Existenz der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers zu sichern.
Niedriglöhne sind Stundenlöhne, die unterhalb von zwei Dritteln des durchschnittlichen Brutto-Stundenlohns liegen.
Für Menschen mit Familienverantwortung kann trotz Vollzeitjob ein Niedriglohn ein akutes Armutsrisiko bedeuten.