Hilfen für junge Volljährige
Unter Hilfen für junge Volljährige werden Betreuungsangebote für junge Erwachsene verstanden. Sie werden nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz auf eigenen Antrag des jungen Volljährigen gewährt. Anders als bei Minderjährigen geht es bei der Hilfe für junge Volljährige nicht darum, Erziehungsdefizite auszugleichen. Vielmehr soll die Persönlichkeitsentwicklung unterstützt und eine eigenverantwortliche Lebensführung ermöglicht werden. Dabei sind die Hilfeangebote grundsätzlich die gleichen, die auch Minderjährigen bzw. ihren Familien zur Verfügung stehen. Die Leistungen können beim örtlich zuständigen Jugendamt beantragt werden. Der Antrag muss allerdings frühzeitig, ungefähr sechs Monate vor dem 18. Geburtstag eigenhändig gestellt werden.