Aufsichtspflicht
Eine Person ist aufsichtspflichtig, wenn ihr Minderjährige zur Erziehung oder Betreuung anvertraut sind. Durch die Aufsichtspflicht soll der:die Minderjährige vor Schäden bewahrt werden. Gleichzeitig soll verhindert werden, dass andere Menschen durch den:die Minderjährigen einen Schaden erleiden. Die Aufsichtspflicht kann sich aus Gesetz (z. B. Eltern) oder Vertrag (z. B. Aufnahme in den Kindergarten oder eine Jugendgruppe) ergeben. Der Umfang der Aufsichtspflicht richtet sich nach den konkreten Umständen des Einzelfalls. Entscheidend ist dabei, welche Gefahren durch die unbeaufsichtigte Tätigkeit des:der Minderjährigen entstehen können, das Alter und die Verständigkeit des Kindes.
Für Volljährige besteht eine Aufsichtspflicht, wenn sie wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustands beaufsichtigt werden müssen.