Arbeitslosengeld II (ALG II, "Hartz IV")
Arbeitslosengeld II (ALG II) erhalten Menschen mit geringen oder gar keinen Einkünften. Die Höhe des ALG II orientiert sich nicht am früheren Erwerbseinkommen einer Person. Sie ist eine steuerfinanzierte Leistung, die das Existenzminimum sicherstellt.
Das ALG II umfasst den Regelbedarf und den Bedarf an Unterkunft und Heizung. Auch die Krankenversicherungs-Beiträge werden übernommen. Die Höhe des Regelbedarfs richtet sich danach, ob man alleine, mit einem (Ehe-)Partner oder als Erwachsener im Haushalt eines anderen lebt. Bei Kindern ist das Alter maßgeblich. Die Regelbedarfe betragen zwischen 250 und 432 Euro (Stand Januar 2020).
Darüber hinaus werden die Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen, soweit sie angemessen sind.
Arbeitslosengeld II wird nur auf Antrag gewährt. Einen Antrag kann jede/r hilfebedürftige Erwerbsfähige im Alter von 15 bis 67 Jahren beim zuständigen Jobcenter stellen. Eigenes Vermögen muss bis zu einer Schongrenze vorher aufgebraucht werden.
Umgangssprachlich wird das Arbeitslosengeld II häufig als Hartz IV bezeichnet, weil es sich dabei um die vierte Stufe im sogenannten "Hartz-Konzept" der Agenda 2010 handelt.