Pressekonferenz zum Abschluss
der Tätigkeit des
Entschädigungsfonds der Katholischen Kirche
am 31. August 2005 in Mainz
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Es gilt das gesprochene Wort!
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Nach den grundsätzlichen Ausführungen von Kardinal Lehmann zum
Entschädigungsfond darf ich Ihnen nun die Aktivitäten des Deutschen
Caritasverbandes bei der Suche nach ehemaligen Zwangs- und Fremdarbeitern in
der Katholischen Kirche vorstellen.
Nach der Entscheidung der Deutschen Bischofskonferenz, den Entschädigungsfond
der Katholischen Kirche einzurichten, wurde der Deutsche Caritasverband mit der
Umsetzung dieser Aufgabe betraut. Im September 2000 wurde in der
Hauptvertretung des Deutschen Caritasverbandes in München die Geschäftsstelle
des Entschädigungsfonds eingerichtet. Der Leiter des Kirchlichen Suchdienstes,
zunächst Herr Pronold, anschließend Herr Massier, übernahm ehrenamtlich die
Geschäftsführung. Ein Mitarbeiter wurde eingestellt, um eingehende Anträge zu
prüfen, die Entscheidungen des Vergabeausschusses und die Auszahlungen
vorzubereiten und für Anfragen zur Verfügung zu stehen. Die Personal- und
Sachkosten für diesen Arbeitsbereich finanzierte die Caritas aus eigenen
Mitteln. Die in den Entschädigungsfonds eingezahlten Gelder sollten ausschließlich
den betroffenen Frauen und Männern zugute kommen.
Um möglichst viele heute noch lebende Zwangs- und Fremdarbeiter zu finden,
wurde mit einer intensiven Öffentlichkeitsarbeit begonnen. So wurden den Medien
in den verschiedenen Ländern Informationen in den Landessprachen zur Verfügung
gestellt. Die Deutsche Bischofskonferenz und der Deutsche Caritasverband baten
die Bischöfe und die Caritasverbände in Polen und der Ukraine um Unterstützung.
Der damalige Caritaspräsident Hellmut Puschmann informierte die Vertreter von
Caritas Europa über die Suche. Die Vergaberichtlinien und die Anträge wurden in
russischer, polnischer, deutscher und englischer Sprache ins Internet gestellt
und an die Kirchenzeitungen der Länder geschickt.
Das besondere Merkmal des Entschädigungsfonds der Katholischen Kirche war die
aktive Suche nach ehemals in katholischen Einrichtungen tätigen Zwangs- und
Fremdarbeitern. Intensiv suchten die Archivare in den Archiven der Bistümer und
der Diözesancaritasverbände nach den Namen von Frauen und Männern, die in
kirchlichen Einrichtungen beschäftigt waren. Die Mitarbeitenden des Kirchlichen
Suchdienstes, die eine große Erfahrung auf diesem Gebiet haben und über die
nötigen Sprachkenntnisse verfügen, unterstützten die Suche maßgeblich. Zusätzlich
zu diesem aktiven Engagement bestand die Möglichkeit, Anträge zu stellen.
Kurz möchte ich Ihnen vorstellen, wie die Arbeit des Entschädigungsfonds
konkret aussah. Zwei Strategien wurden dabei verfolgt:
1.
Das Rechercheverfahren
2.
Das Antragsverfahren
1. Das Rechercheverfahren
Im Rechercheverfahren prüften die Archivare in den Bistums-Archiven kirchliche
und andere Unterlagen auf Namen ehemaliger kirchlicher Zwangsarbeiter. Wenn
Informationen zum heutigen Aufenthaltsort der Betroffenen vorlagen, nahm die
Geschäftsstelle des Entschädigungsfonds sofort Kontakt auf.
Für das Rechercheverfahren wurden dem Entschädigungsfonds von den Diözesen
5.582 Hinweise auf mögliche Zwangsarbeiter übermittelt. 195 Hinweise waren ohne
Namensangaben, bei 81 Angaben handelte es sich um Kleinkinder. Bei 1.038
gemeldeten Personen zeigte sich, dass diese nicht in der Verantwortung der
katholischen Kirche Zwangsarbeit geleistet hatten bzw. keine Zwangsarbeiter
waren.
Im Zuge der Recherchen mussten Meldungen auch immer wieder zurückgezogen
werden. Gründe dafür waren beispielsweise, dass die betreffende Einrichtung
nicht in der Verantwortung der Katholischen Kirche stand. Oder die Personen
waren nur in der genannten Einrichtung untergebracht, arbeiteten jedoch in der
Industrie. Für das Entschädigungsverfahren waren 3.999 Meldungen von Personen
relevant.
Aufgrund der schwierigen Quellenlage waren bei 1.331 Meldungen die Angaben zu
Namen, Geburtsdatum und Herkunftsort so unvollständig, dass Recherchen zum
heutigen Wohnort nicht mehr möglich waren. Bei 2.668 Personen bestand somit
grundsätzlich die Möglichkeit herauszufinden, wo sie heute leben. Die
Geschäftsstelle des Entschädigungsfonds nutzte dabei verschiedene Ermittlungswege.
So wurden beispielsweise die Recherche-Ergebnisse des Kirchlichen Suchdienstes
mit den Unterlagen des Internationalen Suchdienstes in Bad Arolsen abgeglichen
und auf Hinweise zu aktuellen Anschriften überprüft. Bei einigen Fällen
erfolgte ein Datenabgleich mit der Memorial Datenbank in Moskau und der
Datenbank der Nationalen Ukrainischen Stiftung in Kiew. Auf der Suche nach
westeuropäischen Zwangsarbeitern wurden hauptsächlich Melde- und
Bürgermeisterämter angeschrieben. Bei der Suche nach polnischen Zwangsarbeitern
wurde eng mit dem zentralen Einwohnermeldeamt in Warschau sowie mit örtlichen
kirchlichen Stellen zusammengearbeitet.
Für die Länder der ehemaligen Sowjetunion wurde Kontakt zu den Dorf- und
Stadträten, aber auch zu den jeweiligen Partnerorganisationen der Stiftung
„Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ aufgenommen. Vereinzelt gab es über
staatliche Stellen Ermittlungen in der Slowakei und im ehemaligen Jugoslawien.
Wie aufwändig die Suche nach einer Person sein konnte, soll Ihnen folgender
Fall zeigen:
Dem Entschädigungsfonds lag eine Meldung für eine Zwangsarbeiterin aus der
Ukraine vor. Als Herkunftsort wurde Hrehorow bei Zurow im Kreis Tarnopol in der
Ukraine genannt. Eine Überprüfung ergab, dass es den genannten Ort im Gebiet
Tarnopol nicht gab. Phonetisch hätte es sich um den Ort Grigorow handeln
können. Die Kontaktaufnahme zum dortigen Dorfrat ergab, dass die Gesuchte nicht
bekannt war. Auch die Befragung älterer Einwohner durch das Passamt blieb erfolglos.
In dem Nachbargebiet Iwano-Frankowskij wurde durch weitere Überprüfungen ein
Ort mit der Bezeichnung Grigoriw festgestellt. Da es im gleichen Gebiet auch
einen Ort Shuriw gibt (evtl. mit Zurow identisch), wurden die Dorfräte beider
Orte angeschrieben. Dies führte dazu, dass Verwandte der Gesuchten gefunden
wurden. Über diese wurde die Verbindung zu der ehemaligen Zwangsarbeiterin
aufgenommen, die heute in Polen lebt.
Trotz aller Bemühungen konnte der Weg von 1.595 Personen nicht mehr
nachvollzogen werden. Teilweise lag es daran, dass die Daten aus den 40iger
Jahren mit Blick auf die Herkunftsorte nicht genau waren oder dass die
betreffende Person bereits vor 1980 verstorben und damit nicht mehr im
zentralen Einwohnermeldeamt registriert war. 791 Personen wurden ermittelt,
waren jedoch bereits vor dem Stichtag verstorben.
282 Personen, die auf dem Weg der Recherche gefunden wurden, erhielten eine
Entschädigung.
2. Das Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ermöglichte ehemaligen Zwangsarbeitern, sich direkt an den
Entschädigungsfonds zu wenden. Insgesamt gingen hier 1.518 Anträge ein. In 998
Fällen waren die Antragsteller nicht in katholischen Einrichtungen tätig
gewesen, sondern hatten in der Industrie oder in staatlichen Betrieben
gearbeitet. In einigen Fällen stellte sich heraus, dass die Antragsteller in
Einrichtungen mit evangelischer Trägerschaft tätig waren. Für das
Entschädigungsverfahren relevant waren 520 Anträge.
Rund 100 Anträge bezogen sich auf Einrichtungen, die nur bis zum Ende des
Zweiten Weltkrieges in der Verantwortung der Katholischen Kirche in Deutschland
waren, zum Beispiel in den ehemaligen Ostgebieten Schlesien, West- und
Ostpreußen und im Sudentenland.
Für die Antragsteller war es häufig schwierig, schriftliche Nachweise über die
vorgebrachte Zwangsarbeit zu erbringen. In diesen Fällen wurden sie gebeten,
ihre Erinnerungen zu schildern. In Zusammenarbeit mit den Bistumsarchiven und
dem Kirchlichen Suchdienst wurden die genannten Sachverhalte überprüft, um
festzustellen, wie hoch die Wahrscheinlichkeit für die geschilderte Tätigkeit
war.
Bei besonderen Einzelschicksalen konnte der Vergabeausschuss durch eine
Härtefallregelung eine Entschädigung bewilligen. Dies wurde in 57 Fällen
genutzt. Als Härtefall wurde beispielsweise der Antrag eines polnischen Zwangsarbeiters
eingestuft, der angab, unter dem Namen seines vor 16 Jahren verstorbenen
Bruders in einem Klostergut in Panschwitz-Kuckau gearbeitet zu haben. Sein
Bruder sei damals geflohen, als er die Aufforderung erhielt, sich als
Arbeitskraft zu melden. Um Schaden von der Familie abzuwenden, hatte er sich
unter dem Namen seines Bruders gemeldet und in einem Klostergut in der
Landwirtschaft gearbeitet. Der Antragsteller erinnerte sich noch an viele
Details, unter anderem an die Namen und Funktionen der dort ebenfalls
Beschäftigten sowie an die Art und den Umfang der dortigen Landwirtschaft.
Insgesamt mussten 176 Anträge abgelehnt werden. Teilweise konnte trotz
zusätzlicher Ermittlungen die vorgebrachte Tätigkeit nicht glaubhaft gemacht
werden. In anderen Fällen bestand die rechtliche Verantwortung der Katholischen
Kirche nicht mehr, weil die betreffende Einrichtung im fraglichen Zeitraum
beschlagnahmt und als Lazarett genutzt wurde. In 32 Fällen stellten Angehörige
den Antrag, weil der Betroffene vor dem Stichtag verstorben war.
Insgesamt konnten 312 Anträge bewilligt werden, davon 74 aus den ehemaligen
Ostgebieten.
Diese kurzen Beispiele sollen deutlich machen, mit welch großem Engagement und
auch kreativen Ideen versucht wurde, viele Menschen zu erreichen, die in
Einrichtungen der Katholischen Kirche als Zwangs- und Fremdarbeiter lebten.
Insbesondere der intensiven aktiven Suche ist es zu verdanken, dass ein großer
Kreis von Menschen erreicht werden konnte. Die Caritas-Strukturen in den
jeweiligen Ländern und die Unterstützung durch die Pfarrgemeinden haben dies
unter anderem ermöglicht. Die Katholische Kirche und ihre Caritas haben so mit
der Einrichtung und Durchführung des Entschädigungsfonds deutlich gemacht, dass
sie bereit und fähig sind, die Verantwortung für begangenes Unrecht zu
übernehmen.
Ganz herzlich schließe ich mich dem Dank von Kardinal Lehmann an und danke an
dieser Stelle insbesondere den Mitarbeitenden des Kirchlichen Suchdienstes für
ihre Arbeit. Mein besonderer Dank gilt Herrn Massier für die ehrenamtliche
Tätigkeit als Geschäftsführer. In Detailfragen ist Herr Massier auch heute hier
ein kompetenter Ansprechpartner.
Msgr. Dr. Peter Neher
Präsident des
Deutschen Caritasverbandes
Stellungnahme
Pressekonferenz zum Abschluss der Tätigkeit des Entschädigungsfonds der Katholischen Kirche am 31. August 2005 in Mainz
Erschienen am:
31.08.2005
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