Die Fortschreibung des Wohngeldes soll für 2027 einmalig ausgesetzt werden. Vorgesehen ist eine Halbierung der Heizkostenkomponente. Die Einkommensanrechnung wird verändert. Ausgesetzt bzw. zurückgenommen werden damit wichtige sozialpolitische Weichenstellungen der Wohngeldreformen von 2023/25. Begründet werden die Änderungen mit Priorisierungen der Aufgaben des Bundes, die zur strukturellen Konsolidierung des Bundeshaushalts beitragen sollen.
Der Gesetzentwurf geht davon aus, dass durch die einmalige Aussetzung der Fortschreibung einige Familien auch den Kinderzuschlag verlieren werden, wenn sie aus dem Wohngeld fallen. Das gleiche Problem stellt sich bei der Anhebung der Bagatellgrenze von 10 auf 15 Euro, bei der kein Wohngeldanspruch besteht. Die Kürzungen der Leistungen betreffen insgesamt Menschen mit geringen Einkommen, die auf die Unterstützung gerade in Zeiten von angespannten Wohnungsmärkten mit steigenden Mieten und erhöhter Inflation besonders angewiesen sind. Wohnen ist eine soziale Frage von besonderer Bedeutung!
Die Neufassung der Feststellung des Anspruchs auf den Freibetrag für schwerbehinderte und pflegebedürftige Haushaltsmitglieder führt dazu, dass zukünftig nur noch Personen mit Pflegestufe 3 und höher vom Wohngeld profitieren.
Verwaltungsvereinfachung, wie die Überweisung auf nur noch eine Kontoverbindung kann in verschiedenen Lebenssituationen wie Pfändung oder Trennungssituation ohne eine Härtefallregelung im Gesetz zu Schwierigkeiten führen.