Mit dem Ziel den Fachkräftebedarf in der Kinder- und Jugendhilfe zu decken und Anforderungen wie Sozialraumorientierung, Inklusion gerecht zu werden, haben die Jugend- und Familienministerkonferenz und die Kultusministerkonferenz im Dezember 2024 einen Maßnahmenkatalog vorgelegt. Dazu gehören neue Erstqualifizierungen/Ausbildungen, die dem DQR-Qualifikationsniveau 4 zugeordnet sind. Konkret werden die Ausbildungen zur/zum Kinderpflegerin/ Kinderpfleger, Sozialassistentin/ Sozialassistent und sozialpädagogischen Assistentin/ Assistent genannt, die verändert werden sollen. Verschiedene Institutionen, darunter der Deutsche Caritasverband, haben darauf mit einem Appell geantwortet, gerichtet an die Jugend- und Familienministerkonferenz, an die Kultusministerkonferenz und an das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Tenor: Die Ausbildung auf DQR-Qualifikationsniveau 6 muss weiterhin der Standard für sozialpädagogische Fachkräfte bleiben. Begrüßt wird der Versuch, den sozialpädagogischen Ausbildungen einen bundesweit einheitlichen Rahmen zu geben und durch eine Ausbildungsvergütung die Attraktivität der Arbeit zu erhöhen. Angemahnt wird, die Perspektiven der Auszubildenden genauso in den Blick zu nehmen wie die Arbeitgebersicht und vor allem auch die Qualität der Arbeit in den Einrichtungen zu sichern.
Den vollständigen Appell finden Sie weiter unten.