Die Reform des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) ist jahrelang vorbereitet worden. Seit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) von 2021ist eine "Inklusive Lösung" verabredet, also die Zusammenführung der Zuständigkeiten für alle Kinder und Jugendlichen - mit und ohne Behinderungen - im System der Kinder- und Jugendhilfe. Nach einem im Jahr 2024 politisch nicht weiterverfolgten Entwurf hat das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) im März 2026 einen neuen Referentenentwurf für ein "Erstes Gesetz zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (1. KJHSRG)" vorgelegt, der den Einstieg in eine Strukturreform markieren soll. Das Gesetz soll den völkerrechtlichen Verpflichtungen aus der UN-Kinderrechts- und der UN-Behindertenrechtskonvention entsprechen, die eine Ausrichtung auf Teilhabe und Inklusion verlangen. Gleichzeitig wird der Versuch unternommen, dies mit Kosteneinsparungen zu verbinden und der strukturellen Überlastung der Kinder- und Jugendhilfe zu begegnen.
Als Caritas begrüßen wir gemeinsam mit den Kollegialverbänden der BAGFW den Reformschritt zur inklusiven Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe sowie die Zielstellung des Erhalts eines zukunfts- und handlungsfähigen Sozialstaates grundsätzlich. Beide Anliegen sind gewichtig. Ihre Verwirklichung bedarf jedoch einer Hinterlegung mit Ressourcen. Es braucht zudem einen realistischen Blick in die Praxis und die Lebenswirklichkeit der jungen Menschen. Das gute Aufwachsen junger Menschen, die Stärkung von Familien sind besonders in Anbetracht der demografischen Veränderungen eine wichtige Zukunftsinvestition. Eine wirkliche Stärkung der Rechte und Absicherung der Bedarfe der jungen Menschen und ihrer Familien ist bei diesem Referentenentwurf jedoch nicht erkennbar. Notwendig wäre stattdessen eine Reform, die veränderte Bedarfslagen und Zielsetzungen wie Chancengerechtigkeit, Inklusion und Kinderschutz in den Mittelpunkt stellt und individuelle Rechte stärkt statt relativiert. Für die Details verweisen wir auf die Stellungnahme der BAGFW.