Mit Sorge betrachtet der Deutsche Caritasverband gemeinsam mit zahlreichen Verbänden und zivilgesellschaftlichen Organisation die geplante Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Das breite Aktionsbündnis fordert den Erhalt des individuellen Asylrechts in der Europäischen Union und spricht sich gegen eine Senkung von Standards des Flüchtlingsschutz aus.
Die EU-Kommission hat grundlegende Änderungen an der Dublin-Verordnung, den Richtlinien zum Asylverfahren und zu den Aufnahmebedingungen sowie die sogenannte Qualifikationsrichtlinie vorgeschlagen. Die Reformvorschläge zu den zentralen Rechtsakten des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems werden derzeit auf EU-Ebene verhandelt.
Die Vorschläge der Kommission sehen eine Verlagerung des Flüchtlingsschutzes auf Drittstaaten außerhalb der Europäischen Union durch Ausweitung des Konzepts der sogenannten sicheren Drittstaaten vor. Die Möglichkeiten, Schutzsuchende ohne Prüfung eines Asylantrags in Dritt- und Herkunftsstaaten zurückzuweisen, würden deutlich ausgeweitet. Die "Drittstaatenregelungen" werden in der Stellungnahme ebenso wie weitere geplante Änderungen erläutert und kritisiert und die Sorge um den Fortbestand des individuellen Asylrechts in der EU zum Ausdruck gebracht.
Die unterzeichnenden Verbände fordern: Die geltenden völkerrechtlichen, menschenrechtlichen und europarechtlichen Standards müssen erhalten bleiben. Menschen, die vor Krieg, Terror und Verfolgung fliehen, brauchen Schutz. Die aktuellen Bemühungen zur Reform des GEAS dürfen nicht zu einer Auslagerung des Flüchtlingsschutzes in die ohnehin schon überbelasteten Krisen‐ und Transitstaaten führen.
Zu den Unterzeichner(inne)n gehören: Amnesty International, AWO Bundesverband, Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF), Bundesfachverband für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (BumF), Deutscher Caritasverband, Diakonie Deutschland, Jesuiten-Flüchtlingsdienst, Paritätischer Gesamtverband, Pro Asyl, Neue Richtervereinigung, Rechtsberaterkonferenz und der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein.