Die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) hat zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2025 über Verbraucherkreditverträge Stellung genommen. Sie nimmt ausgewählt nur Stellung zur Umsetzung der in den Art. 18, 25, 35 und 36 Abs. 2 und 3 der Verbraucherkreditrichtlinie normierten Verweisungsregelungen der Kreditinstitute an eine unabhängige, d. h. gemeinnützige Schuldnerberatung.
An dieser Stelle möchte die AG SBV ausdrücklich darauf hinweisen, dass der Entwurf zum Schuldnerberatungsdienstegesetz die Ausgestaltung der Schuldnerberatungsdienste unzureichend definiert. Es wird auf die Stellungnahmen zu diesem Gesetzesentwurf (Stellungnahme der AG SBV zum Referentenentwurf eines Gesetzes über den Zugang von Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (SchuBerDG) - AG SBV) verwiesen. Die AG SBV verweist ergänzend zu dieser Stellungnahme auch auf die Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbandes, der sie sich inhaltlich anschließt.
Die Stellungnahme steht Ihnen weiter unten zum Download bereit.