Die Caritas ist mit ca. 740.000 Mitarbeitenden und 25.000 Einrichtungen ein zentraler sozialer Arbeitgeber in Deutschland, wo die kirchlichen Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) angewandt werden. Diese sichern gute Arbeitsbedingungen, führen aber bei öffentlichen Ausschreibungen zu Wettbewerbsnachteilen gegenüber nicht tarifgebundenen Anbietern. Die Caritas erlebt Vergaben sowohl als Bieterin wie auch als Empfängerin von Fördermitteln.
Bei der Erbringung von sozialen Dienstleistungen in Deutschland werden normalerweise Verträge zwischen Kostenträgern und mehreren Anbietern geschlossen, wodurch Nutzer:innen Wahlfreiheit und Qualitätswettbewerb erhalten (Sozialrechtliches Dreiecksverhältnis). Ausschreibungen - besonders im Bereich der Arbeitsmarktdienstleistungen - haben jedoch Preiswettbewerb, Qualitätsverluste und unwirtschaftliche Leistungen erzeugt. Die zukünftige EU‑Vergaberichtlinie sollte klarstellen, dass Vergaberecht nicht greift, wenn Systeme wie das sozialrechtliche Dreiecksverhältnis allen geeigneten Anbietern Zugang gewähren. Auch höchstrichterliche Rechtsprechung (EuGH, Bundessozialgericht) bestätigt die Unvereinbarkeit exklusiver Ausschreibungen mit Trägerpluralität, Subsidiarität und dem Wunsch- und Wahlrecht.
In Bereichen, in denen Vergabeverfahren vorgesehen sind, darf der Zuschlag nicht allein nach dem niedrigsten Preis erfolgen. Niedrigstpreisvergaben verdrängen qualifizierte Anbieter, senken die Leistungsqualität und schaden dem Wettbewerb sowie der sozialen Infrastruktur. Obwohl die EU-Vergaberichtlinie Spielräume für soziale und nachhaltige Beschaffung bietet, werden diese wenig genutzt. Sowohl auf europäischer Ebene, als auch in der deutschen Vergabestatistik wird die starke Dominanz des Preiskriteriums sichtbar. Gerade im Sozialbereich verfehlt diese Praxis die Ziele der Richtlinie und führt zu Qualitätsverlusten, Marktbereinigung und ineffizienten Leistungen.
AVR und der "Dritte Weg" sind Ausdruck kirchlicher Selbstverwaltungsautonomie und müssen tarifvertraglichen Regelungen gleichgestellt werden, um Wettbewerbsnachteile zu verhindern. Tarif- oder AVR‑gebundene Unternehmen bieten im Durchschnitt bessere Arbeitsbedingungen und höhere Gehälter, können aber im Preiswettberb in Vergabeverfahren nicht bestehen. Die neue EU‑Richtlinie sollte deshalb Mechanismen vorsehen, die kirchliche tarifgebundene Unternehmen schützen.