Digitale Gewalt als gesellschaftliche Realität anerkennen
Der Gesetzesentwurf erkennt zutreffend an, dass digitale Gewalt keine Randerscheinung, sondern eine eigenständige und gesellschaftlich hochrelevante Gewaltform ist, die erhebliche psychische, soziale, wirtschaftliche und teilweise auch körperliche Folgen für Betroffene haben kann.
Besonders hervorzuheben ist, dass der Entwurf digitale Gewalt ausdrücklich im Zusammenhang mit geschlechtsspezifischer Gewalt, bildbasierter sexualisierter Gewalt, Cyberstalking und Hassgewalt verortet. Die Beratungspraxis dokumentiert diese Problematik bereits seit Jahren in zunehmendem Ausmaß. Frauen und queere Personen, aber auch Journalist:innen, Aktivist:innen, Kommunalpolitiker:innen und junge Menschen sind überproportional von digitaler Gewalt betroffen.
Grundsätzliche Unterstützung des Gesetzesvorhabens
DCV und SkF begrüßen daher, dass Betroffene von digitaler Gewalt durch den Gesetzesentwurf besser geschützt und bestehende Lücken im Strafrecht geschlossen werden sollen. Wir unterstützen das Vorhaben, zivilrechtliche Ansprüche leichter durchsetzbar zu machen und hierfür die Identifizierung von Täter:innen und die digitale Beweissicherung zu erleichtern.
Allerdings sehen DCV und SkF einigen Nachbesserungsbedarf, wenn Betroffenen von digitaler Gewalt effektiv geholfen und Erscheinungsformen digitaler Gewalt insgesamt reduziert werden sollen.