Der DCV bemängelt beim Reformansatz deutlich die soziale Schieflage, indem Geringverdiener und Sozialhilfe- und Grundsicherungsempfänger durch die vorgesehenen Erhöhungen der Zuzahlungen und die Kürzung des Krankengelds besonders belastet werden.
Deutlich kritisiert wird auch die Abkehr von den Tariftreueregelungen, die die Refinanzierung der Tariflöhne kirchlicher Pflege-, Reha- und Vorsorgeeinrichtungen und Krankenhäuser gefährdet, die Arbeitsverdichtung erhöht und letztlich die Versorgung der Bevölkerung, insbesondere in ländlichen Räumen gefährdet.
Die Begrenzung der Familienmitversicherung, die zu den zentralen solidarischen Elementen der GKV zählt, führt zu familienpolitischen Härten und zu bürokratischem Aufwand, ohne Ziele - wie die Steigerung der Frauenerwerbstätigkeit -zu erreichen, wenn nicht gleichzeitig die Minijobregelungen gründlich reformiert werden. Mit dem Referentenentwurf nicht umgesetzt wird die von der Caritas vehement unterstützte Forderung der der GKV-Finanzkommission, die GKV-Beiträge für Bürgergeldempfänger (12 Mrd. Euro) aus Steuern zu finanzieren. Gefordert wird die Erhöhung der Steuern auf Tabak, Alkohol und zuckergesüßte Erfrischungsgetränke zur Stärkung der Prävention zu nutzen. Zu kurz springt der Entwurf bei Beteiligung der Pharmaindustrie. Dem Vorschlag der Finanzkommission, zur Begrenzung der Arzneimittelkosten den Herstellerabschlag für das Jahr 2027 um weitere 7 Prozent auf 14 Prozent zu erhöhen, folgt das BMG mit dem Gesetzentwurf leider nicht, obwohl die Kommission hier eine Entlastungswirkung von 2,27 Mrd. Euro annimmt.