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Caritas bietet mehr als 17.000 Zusatzjobs an

Der Deutsche Caritasverband hat im Sommer letzten Jahres angekündigt, ab Januar 2005 mehrere Tausend Arbeitsgelegenheiten - kurz Zusatzjobs - zu schaffen. Ziel ist es, durch die Schaffung von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung nach §16 Abs. 3 SGB II zur gesellschaftlichen Integration von langzeitarbeitslosen Menschen ...

Erschienen am:

09.08.2005

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beizutragen.

Caritas bietet mehr als 17.000 Zusatzjobs an

Der Deutsche Caritasverband hat im Sommer letzten Jahres angekündigt, ab Januar 2005 mehrere Tausend Arbeitsgelegenheiten - kurz Zusatzjobs - zu schaffen. Ziel ist es, durch die Schaffung von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung nach §16 Abs. 3 SGB II zur gesellschaftlichen Integration von langzeitarbeitslosen Menschen beizutragen. Nach einem halben Jahr zieht der Deutsche Caritasverband eine erste Bilanz. Grundlage sind die Ergebnisse einer bundesweit durchgeführten empirischen Erhebung in Einrichtungen und Diensten der Caritas. Es wird geprüft, inwieweit die folgenden Kriterien, die die Caritas an eine Beteiligung geknüpft hat, erfüllt werden: Insbesondere Förderung von Jugendlichen; Qualifizierung während der Zeit im Zusatzjob; passgenaue und gezielte Förderung; keine Verdrängung regulärer Beschäftigung, Beteiligung in den Beiräten vor Ort. Insgesamt bleibt festzuhalten, dass das Instrument der Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung erst seit Januar 2005 eingeführt wurde und in dieser Zeit viel Energie auf die Umsetzung des Gesetzes verwandt werden musste, sowohl auf Seiten der Arbeitsgemeinschaften oder Kommunen als auch auf Seiten der Träger.

Erst 70 Prozent der Stellen tatsächlich besetzt
Bis zum Juni 2005 haben wir in Einrichtungen und Diensten des Deutschen Caritasverbandes 17.350 zusätzliche Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung nach §16 Abs. 3 SGB angeboten. Besetzt sind bis Anfang Juni 12.466 Zusatzjobs. Dies entspricht einer Besetzungsquote von 71,9 Prozent. Die Nichtbesetzung von fast 30 Prozent der bereitgestellten Zusatzjobs erklärt sich nach Rückmeldungen unserer Einrichtungen und Dienste zum einen aus der Fluktuation bei der Besetzung und zum anderen daraus, dass viele Arbeitsgemeinschaften noch nicht voll funktionsfähig sind und Unklarheiten über die zur Verfügung stehenden Eingliederungsmittel bestehen.

4.500 Arbeitsgelegenheiten sind im Bereich der Alten- und Behindertenhilfe besetzt. Personen in zusätzlichen Arbeitsgelegenheiten führen dort Tätigkeiten aus, die durch die sozialen Sicherungssysteme nicht finanziert werden. Dazu gehört beispielsweise die soziale Betreuung von alten und behinderten Menschen durch Gespräche, Spaziergänge, Begleitung zu Kultur- und Freizeitmaßnahmen, aber auch zu Arztbesuchen. Zudem werden Tätigkeiten im hauswirtschaftlichen und haustechnischen Bereich angeboten. Viele Zusatzjobs werden auch in Beschäftigungsgesellschaften bereitgestellt, in welchen Langzeit- und schwervermittelbaren Arbeitslosen ein Wiedereinstieg ins Berufsleben ermöglicht wird. Auf diese Weise können Menschen, die lange nicht mehr gearbeitet haben, wieder an das Arbeitsleben herangeführt werden und neue Perspektiven erhalten. In geringerem Umfang werden Zusatzjobs auch im Bereich der Familien-, Kinder- und Jugendhilfe sowie in der Gesundheitshilfe angeboten. In den meisten Fällen werden Personen in zusätzlichen Arbeitsgelegenheiten zwischen 21 bis 30 Stunden beschäftigt. Dies entspricht der vorgesehenen Norm.

Einrichtungen und Vermittler müssen zusammenarbeiten
Detaillierte empirische Befunde zu den Zusatzjobs sowie zum Personen- und Tätigkeitsprofil von Menschen in zusätzlichen Arbeitsgelegenheiten liefert eine Sondererhebung des Deutschen Caritasverbandes im Bereich der Alten- und Behindertenhilfe. Fast 60 Prozent aller Arbeitsgelegenheiten in diesen Feldern wurden von den Einrichtungen und Diensten selbst beantragt. Beschäftigungsgesellschaften in Caritas- bzw. katholischer Trägerschaft sind als Antragsteller mit fast 20 Prozent ebenfalls von großer Bedeutung. Nur die Hälfte aller Einrichtungen und Dienste war allerdings am Planungsverfahren, meist in Form von Trägergesprächen, beteiligt. Selten ist eine Beteiligung in Form von Beiräten. Die Steuerung der Arbeitsgelegenheiten im Rahmen einer regionalen Arbeitsmarktpolitik unter Beteiligung der Wohlfahrtsverbände ist damit selten gewährleistet. Als großer Anbieter von Zusatzjobs ist die Freie Wohlfahrtspflege in Beiräte einzubeziehen. Positiv ist festzuhalten, dass die Verhandlungen überwiegend fair verliefen. Häufig kam es zu schnellen Verfahrensabschlüssen. Es zeigen sich allerdings auch große regionale Unterschiede. In einigen Fällen verliefen die Verhandlungen schleppend.

Bei Jugendlichen muss Ausbildung Priorität haben
Das Sozialgesetzbuch II §3 Abs.1 sieht vor, dass erwerbsfähige Hilfsbedürftige unter 25 Jahren „unverzüglich nach Antragsstellung auf Leistung nach diesem Buch in eine Arbeit, eine Ausbildung, oder eine Arbeitsgelegenheit zu vermitteln“ sind. Die jüngsten Arbeitslosenzahlen der Bundesagentur für Arbeit weisen für den Monat Juni eine Arbeitslosenquote der unter 25-jährigen von 11,3 Prozent aus. Die gesetzlich vorgesehene vorrangige Vermittlung von Jugendlichen ist angelaufen. In den Alten- und Behindertenhilfeeinrichtungen des Deutschen Caritasverbandes sind über 20 Prozent der Personen in zusätzlichen Arbeitsgelegenheiten jünger als 25 Jahre. Einem großen Anteil der arbeitslosen jungen Menschen in Caritaseinrichtungen und Diensten fehlt für eine erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt aber die entsprechende schulische und berufliche Bildung. Deshalb muss schon im Kindergarten und in der Schule sowie in allen gesellschaftlichen Bezügen, in denen Kinder und Jugendliche aufwachsen, die Priorität der „Befähigung“ gelten. Der Deutsche Caritasverband wirbt deshalb für eine Befähigungsinitiative, damit diese jungen Menschen ihre Lebenschancen ergreifen und verwirklichen können. Insbesondere benachteiligte Kinder und Jugendliche brauchen eine stärkere Unterstützung.

Noch zu wenig Qualifizierung
Zentrale Voraussetzung für eine erfolgreiche Vermittlung der Personen in zusätzliche Arbeitsgelegenheiten ist eine hinreichende Qualifizierung. Lediglich 11 Prozent der Alten- und Behindertenhilfeeinrichtungen sagen jedoch, dass die Agenturen für Arbeit auch auf die Qualifizierung im Rahmen von Zusatzjobs bestehen. Daran zeigt sich, dass die einzelfallbezogene Förderung im Zusatzjob noch nicht ausreichend realisiert wird. Qualifizierung findet in unseren Alten- und Behinderteneinrichtungen vielfach in Form von Praxisbegleitung und Training on the Job statt. Fast 40 Prozent der Personen in zusätzlichen Arbeitsgelegenheiten werden darüber hinaus durch unsere Alten- und Behinderteneinrichtungen selbst qualifiziert. Caritasbeschäftigungsgesellschaften führen ebenfalls häufig Qualifizierungsmaßnahmen für Personen, die sie in unsere Einrichtungen und Dienste im Rahmen von Zusatzjobs vermitteln, durch. Vielfach melden diese Beschäftigungsgesellschaften zurück, dass die hierfür notwendigen Regiekosten, die für die Begleitung und Betreuung der zu integrierenden langzeitarbeitslosen Menschen notwendig sind, auf einen nicht ausreichenden Satz reduziert oder auch gar nicht bezahlt werden. Viele Einrichtungen sehen sich daher gezwungen, diese Qualifizierungsmodule insbesondere für Jugendliche aus eigenen Ressourcen anzubieten. Das Fördern wird nur Erfolg haben, wenn Arbeitsgemeinschaften und die optierende Kommunen leistungsgerechte Maßnahmenpauschalen an die Beschäftigungsträger in angemessener Höhe zahlen, damit die notwendigen Qualifizierungsmaßnahmen zur Befähigung der Personen in zusätzlichen Arbeitsgelegenheiten auch in ausreichendem Maße durchgeführt werden können.

Das Fallmanagement muss den Einzelfall sehen
Die verbesserte Betreuung und schnellere Vermittlung von Arbeitssuchenden war eine zentrale Zielsetzung der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe. Für jeden Langzeitarbeitslosen soll ein persönlicher Ansprechpartner zuständig sein. Für ALG II Empfänger mit schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen und für Hilfebedürftige unter 25 Jahren sollen Fallmanager(innen) eingesetzt werden. Bei den derzeit für Arbeitsgelegenheiten vermittelten Menschen ist eine vertrauensvolle Abstimmung mit der Einsatzstelle erforderlich, um eine passgenaue Tätigkeit und die dafür notwendige Qualifizierung vornehmen zu können. Die Ergebnisse der Sondererhebung des Deutschen Caritasverbandes zeigen, dass den Alten- und Behindertenhilfeeinrichtungen in einer Vielzahl von Fällen keine ausreichenden Informationen zum Bildungs- und Berufsprofil der Ein-Euro-Jobber vorliegen. Eine differenzierte Analyse der Situation der Betroffenen findet offensichtlich zu wenig statt bzw. wird an die Einsatzstellen nicht hinreichend kommuniziert. Der Aufbau des Fallmanagements muss daher zügig vorangetrieben werden. Die Qualifizierung von Fallmanagern und Persönlichen Ansprechpartnern insbesondere auch im Bereich ihrer sozialen und Beratungskompetenz ist eine unabdingbare Voraussetzung für die erfolgreiche Vermittlung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen. Ergebnisse aus dem Sozialmonitoring der Wohlfahrtsverbände mit der Bundesregierung zu den Auswirkungen der Sozialreformen zeigen, dass bisher nur wenige Eingliederungsvereinbarungen im eigentlichen Sinne geschlossen wurden. Häufig werden nur anonyme Textbausteine aneinandergereiht, ohne dabei auf die individuelle Situation von Arbeitslosen einzugehen. Außerdem werden die individuellen Hilfen zur Beratung, wie zum Beispiel Sucht- oder Schuldnerberatung noch nicht genügend gewährt. Diese Desiderate können aber nicht ewig als Übergangsprobleme beschönigt werden.

Wie man Verdrängung regulärer Arbeitsplätze verhindert
Die Bereitschaft des Deutschen Caritasverbandes bei der Schaffung von Zusatzjobs mitzuwirken, war an die Bedingung geknüpft, dass durch diese Maßnahmen keine reguläre Arbeit verdrängt wird. Der Deutsche Caritasverband tut alles, dass es sich bei den geschaffenen Zusatzjobs um zusätzliche Tätigkeiten handelt. Dr. Peter Neher , Präsident des Deutschen Caritasverbandes, hat in diesem Zusammenhang alle Einrichtungen und Dienste aufgefordert, die Mitarbeitervertretungen bei der Besetzung von Zusatzjobs einzubeziehen. Die Mehrheit der Einrichtungen und Dienste sind dem Aufruf des Präsidenten bereits gefolgt. In nahezu allen Fällen kam es zu einvernehmlichen Entscheidungen. Das weist darauf hin, dass keine Verdrängung bzw. Ersetzung von regulären Beschäftigungsverhältnissen stattgefunden hat. Der Deutsche Caritasverband hat damit in Sachen Einbeziehung von Mitarbeitervertretungen/ Betriebsräten eine Vorreiterrolle übernommen. Er empfiehlt allen Beschäftigungsträgern bzw. Einsatzstellen von Zusatzjobs seinem Beispiel zu folgen und mit der Einschaltung der Mitarbeitervertretung ein strukturelles Korrektiv zur Gewährleistung der „Zusätzlichkeit“ zu institutionalisieren.

Gering Qualifizierte brauchen andere Arbeitsmarktinstrumente
Problematisch gestaltet sich die Vermittlung der Langzeitarbeitslosen nach der Zeit im Zusatzjob in den regulären Arbeitsmarkt. Die Zwischenbilanz im Juni zeigt, dass eine Vermittlung in den ersten Arbeitmarkt bisher in nur knapp 5 Prozent der Fälle gelungen ist. Für die Mehrheit der Personen in zusätzlichen Arbeitsgelegenheiten stellt sich nach Beendigung der Maßnahme daher die Frage: Wie geht es weiter? Das Hauptproblem bleibt nach wie vor der Mangel an Arbeitsplätzen. Aus Sicht des Deutschen Caritasverbandes ist das Instrument der Zusatzjobs vorrangig für Arbeitslose mit geringer Qualifikation oder Vermittlungshemmnissen einzusetzen. Bei Arbeitslosen mit guter Ausbildung, ohne irgendwelche Vermittlungshemmnisse, denen lediglich ein Arbeitsplatz fehlt, ist das Instrument nur bedingt geeignet. Im Vergleich der OECD-Länder haben wir in Deutschland jedoch gerade bei den gering Qualifizierten die bei weitem höchste Arbeitslosenquote. Insbesondere die Lage von Menschen, die mehr als zwei Jahre arbeitslos sind und die keine genügende Berufsausbildung haben, ist nahezu aussichtslos. Druck auf diese Arbeitslose kann das Problem nicht lösen. Für Unternehmen müssen entsprechende Voraussetzungen geschaffen werden, Menschen mit geringer Qualifikation einzustellen. Geboten ist aus Sicht des Deutschen Caritasverbandes eine spezifische Entlastung gering qualifizierter Arbeit bei den Lohnnebenkosten. Die Ausweitung eines Niedriglohnsektors spezifisch für die Gruppe der gering Qualifizierten kann zu einer Reduzierung der Arbeitslosigkeit führen. Hier bedarf es allerdings ergänzender sozialer Leistungen. Denn wer ganztags arbeitet, sollte mehr verdienen als in der Grundsicherung. Eine neue Regierung sollte den Mut aufbringen, ein nachhaltiges System von Kombi-Löhnen zu schaffen. Ziel muss sein, Arbeit zu fördern, statt Arbeitslosigkeit zu verwalten.
Für die Förderung von Menschen mit multiplen Vermittlungshemmnissen brauchen wir einen zweiten Arbeitsmarkt zur Ergänzung. Gerade diese arbeitslosen Menschen können selbst mit individueller Beratung und eingebettet in einen Resozialisierungsprozess nur schwer in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden. Sie brauchen spezifische Begleitung und Coaching und müssen immer wieder motiviert werden, um eine komplexe Problematik Stück für Stück – Scheitern inbegriffen- aufzuarbeiten. Verschiedene Projekte der Caritas haben es sich zur Aufgabe gemacht, in derzeit zirka 135 Beschäftigungs- und Qualifizierungseinrichtungen 3656 Menschen durch Arbeit und psychosoziale Begleitung in ihrem Lebenszusammenhang zu stabilisieren. Der Deutsche Caritasverband ist bereit, im zweiten Arbeitsmarkt weiterhin tätig zu sein. Der zweite Arbeitsmarkt kann seine Aufgabe zur Integration allerdings nur leisten, wenn auch der erste Arbeitsmarkt mehr Chancen für gering Qualifizierte schafft.

Die erfolgreichste Prävention vor Arbeitslosigkeit stellt eine hinreichende schulische und berufliche Bildung dar. Insbesondere benachteiligte Kinder und Jugendliche brauchen eine spezifische Förderung, denn schlecht ausgebildete junge Menschen sind die Arbeitslosen von Morgen. Hier ist die ganze Gesellschaft gefordert. Auch die Caritas wird ihren Beitrag dazu leisten.

Prof. Dr. Georg Cremer
Generalsekretär des Deutschen Caritasverbandes
Tel. (0761) 200-216
E-Mail: georg.cremer@caritas.de

9. August 2005


Zuletzt geändert am:
  • 09.08.2005
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