beizutragen.
Caritas bietet mehr als 17.000 Zusatzjobs an
Der Deutsche Caritasverband hat im Sommer letzten Jahres angekündigt, ab Januar
2005 mehrere Tausend Arbeitsgelegenheiten - kurz Zusatzjobs - zu schaffen. Ziel
ist es, durch die Schaffung von Arbeitsgelegenheiten mit
Mehraufwandsentschädigung nach §16 Abs. 3 SGB II zur gesellschaftlichen
Integration von langzeitarbeitslosen Menschen beizutragen. Nach einem halben
Jahr zieht der Deutsche Caritasverband eine erste Bilanz. Grundlage sind die
Ergebnisse einer bundesweit durchgeführten empirischen Erhebung in
Einrichtungen und Diensten der Caritas. Es wird geprüft, inwieweit die folgenden
Kriterien, die die Caritas an eine Beteiligung geknüpft hat, erfüllt werden: Insbesondere
Förderung von Jugendlichen; Qualifizierung während der Zeit im Zusatzjob; passgenaue
und gezielte Förderung; keine Verdrängung regulärer Beschäftigung, Beteiligung
in den Beiräten vor Ort. Insgesamt bleibt festzuhalten, dass das Instrument der
Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung erst seit Januar 2005
eingeführt wurde und in dieser Zeit viel Energie auf die Umsetzung des Gesetzes
verwandt werden musste, sowohl auf Seiten der Arbeitsgemeinschaften oder
Kommunen als auch auf Seiten der Träger.
Erst 70 Prozent der Stellen tatsächlich besetzt
Bis zum Juni 2005 haben wir in Einrichtungen und Diensten des Deutschen
Caritasverbandes 17.350 zusätzliche Arbeitsgelegenheiten mit
Mehraufwandsentschädigung nach §16 Abs. 3 SGB angeboten. Besetzt sind bis
Anfang Juni 12.466 Zusatzjobs. Dies entspricht einer Besetzungsquote von 71,9
Prozent. Die Nichtbesetzung von fast 30 Prozent der bereitgestellten Zusatzjobs
erklärt sich nach Rückmeldungen unserer Einrichtungen und Dienste zum einen aus
der Fluktuation bei der Besetzung und zum anderen daraus, dass viele
Arbeitsgemeinschaften noch nicht voll funktionsfähig sind und Unklarheiten über
die zur Verfügung stehenden Eingliederungsmittel bestehen.
4.500 Arbeitsgelegenheiten sind im Bereich der Alten- und Behindertenhilfe
besetzt. Personen in zusätzlichen Arbeitsgelegenheiten führen dort Tätigkeiten
aus, die durch die sozialen Sicherungssysteme nicht finanziert werden. Dazu gehört
beispielsweise die soziale Betreuung von alten und behinderten Menschen durch
Gespräche, Spaziergänge, Begleitung zu Kultur- und Freizeitmaßnahmen, aber auch
zu Arztbesuchen. Zudem werden Tätigkeiten im hauswirtschaftlichen und
haustechnischen Bereich angeboten. Viele Zusatzjobs werden auch in
Beschäftigungsgesellschaften bereitgestellt, in welchen Langzeit- und schwervermittelbaren
Arbeitslosen ein
Wiedereinstieg
ins Berufsleben
ermöglicht wird. Auf diese Weise können Menschen, die lange nicht mehr
gearbeitet haben, wieder an das Arbeitsleben herangeführt werden und neue
Perspektiven erhalten. In geringerem Umfang werden Zusatzjobs auch im Bereich
der Familien-, Kinder- und Jugendhilfe sowie in der Gesundheitshilfe angeboten.
In den meisten Fällen werden Personen in zusätzlichen Arbeitsgelegenheiten
zwischen 21 bis 30 Stunden beschäftigt. Dies entspricht der vorgesehenen Norm.
Einrichtungen und Vermittler müssen zusammenarbeiten
Detaillierte empirische Befunde zu den Zusatzjobs sowie zum Personen- und
Tätigkeitsprofil von Menschen in zusätzlichen Arbeitsgelegenheiten liefert eine
Sondererhebung des Deutschen Caritasverbandes im Bereich der Alten- und
Behindertenhilfe. Fast 60 Prozent aller Arbeitsgelegenheiten in diesen Feldern
wurden von den Einrichtungen und Diensten selbst beantragt.
Beschäftigungsgesellschaften in Caritas- bzw. katholischer Trägerschaft sind als
Antragsteller mit fast 20 Prozent ebenfalls von großer Bedeutung. Nur die
Hälfte aller Einrichtungen und Dienste war allerdings am Planungsverfahren,
meist in Form von Trägergesprächen, beteiligt. Selten ist eine Beteiligung in
Form von Beiräten. Die Steuerung der Arbeitsgelegenheiten im Rahmen einer
regionalen Arbeitsmarktpolitik unter Beteiligung der Wohlfahrtsverbände ist
damit selten gewährleistet. Als großer Anbieter von Zusatzjobs ist die Freie
Wohlfahrtspflege in Beiräte einzubeziehen. Positiv ist festzuhalten, dass die
Verhandlungen überwiegend fair verliefen. Häufig kam es zu schnellen Verfahrensabschlüssen.
Es zeigen sich allerdings auch große regionale Unterschiede. In einigen Fällen verliefen
die Verhandlungen schleppend.
Bei Jugendlichen muss Ausbildung Priorität haben
Das Sozialgesetzbuch II §3 Abs.1 sieht vor, dass erwerbsfähige Hilfsbedürftige
unter 25 Jahren „unverzüglich nach Antragsstellung auf Leistung nach diesem
Buch in eine Arbeit, eine Ausbildung, oder eine Arbeitsgelegenheit zu vermitteln“
sind. Die jüngsten Arbeitslosenzahlen der Bundesagentur für Arbeit weisen für
den Monat Juni eine Arbeitslosenquote der unter 25-jährigen von 11,3 Prozent
aus. Die gesetzlich vorgesehene vorrangige Vermittlung von Jugendlichen ist
angelaufen. In den Alten- und Behindertenhilfeeinrichtungen des Deutschen
Caritasverbandes sind über 20 Prozent der Personen in zusätzlichen
Arbeitsgelegenheiten jünger als 25 Jahre. Einem großen Anteil der arbeitslosen jungen
Menschen in Caritaseinrichtungen und Diensten fehlt für eine erfolgreiche
Integration in den Arbeitsmarkt aber die entsprechende schulische und
berufliche Bildung. Deshalb muss schon im Kindergarten und in der Schule sowie
in allen gesellschaftlichen Bezügen, in denen Kinder und Jugendliche aufwachsen,
die Priorität der „Befähigung“ gelten. Der Deutsche Caritasverband wirbt
deshalb für eine Befähigungsinitiative, damit diese jungen Menschen ihre
Lebenschancen ergreifen und verwirklichen können. Insbesondere benachteiligte
Kinder und Jugendliche brauchen eine stärkere Unterstützung.
Noch zu wenig Qualifizierung
Zentrale Voraussetzung für eine erfolgreiche Vermittlung der Personen in
zusätzliche Arbeitsgelegenheiten ist eine hinreichende Qualifizierung.
Lediglich 11 Prozent der Alten- und Behindertenhilfeeinrichtungen sagen jedoch,
dass die Agenturen für Arbeit auch auf die Qualifizierung im Rahmen von
Zusatzjobs bestehen. Daran zeigt sich, dass die einzelfallbezogene Förderung im
Zusatzjob noch nicht ausreichend realisiert wird. Qualifizierung findet in
unseren Alten- und Behinderteneinrichtungen vielfach in Form von
Praxisbegleitung und Training on
the
Job statt. Fast
40 Prozent der Personen in zusätzlichen Arbeitsgelegenheiten werden darüber
hinaus durch unsere Alten- und Behinderteneinrichtungen selbst qualifiziert.
Caritasbeschäftigungsgesellschaften führen ebenfalls häufig
Qualifizierungsmaßnahmen für Personen, die sie in unsere Einrichtungen und
Dienste im Rahmen von Zusatzjobs vermitteln, durch. Vielfach melden diese Beschäftigungsgesellschaften
zurück, dass die hierfür notwendigen Regiekosten, die für die Begleitung und
Betreuung der zu integrierenden langzeitarbeitslosen Menschen notwendig sind, auf
einen nicht ausreichenden Satz reduziert oder auch gar nicht bezahlt werden.
Viele Einrichtungen sehen sich daher gezwungen, diese Qualifizierungsmodule insbesondere
für Jugendliche aus eigenen Ressourcen anzubieten. Das Fördern wird nur Erfolg
haben, wenn Arbeitsgemeinschaften und die optierende Kommunen leistungsgerechte
Maßnahmenpauschalen an die Beschäftigungsträger in angemessener Höhe zahlen,
damit die notwendigen Qualifizierungsmaßnahmen zur Befähigung der Personen in
zusätzlichen Arbeitsgelegenheiten auch in ausreichendem Maße durchgeführt
werden können.
Das Fallmanagement muss den Einzelfall sehen
Die verbesserte Betreuung und schnellere Vermittlung von Arbeitssuchenden war
eine zentrale Zielsetzung der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe.
Für jeden Langzeitarbeitslosen soll ein persönlicher Ansprechpartner zuständig
sein. Für ALG II Empfänger mit schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen und für
Hilfebedürftige unter 25 Jahren sollen Fallmanager(innen) eingesetzt werden. Bei
den derzeit für Arbeitsgelegenheiten vermittelten Menschen ist eine
vertrauensvolle Abstimmung mit der Einsatzstelle erforderlich, um eine
passgenaue Tätigkeit und die dafür notwendige Qualifizierung vornehmen zu
können. Die Ergebnisse der Sondererhebung des Deutschen Caritasverbandes
zeigen, dass den Alten- und Behindertenhilfeeinrichtungen in einer Vielzahl von
Fällen keine ausreichenden Informationen zum Bildungs- und Berufsprofil der
Ein-Euro-Jobber vorliegen. Eine differenzierte Analyse der Situation der Betroffenen
findet offensichtlich zu wenig statt bzw. wird an die Einsatzstellen nicht
hinreichend kommuniziert. Der Aufbau des Fallmanagements muss daher zügig vorangetrieben
werden. Die Qualifizierung von Fallmanagern und Persönlichen Ansprechpartnern insbesondere
auch im Bereich ihrer sozialen und Beratungskompetenz ist eine unabdingbare
Voraussetzung für die erfolgreiche Vermittlung von erwerbsfähigen
Hilfebedürftigen. Ergebnisse aus dem
Sozialmonitoring
der Wohlfahrtsverbände mit der Bundesregierung zu den Auswirkungen der
Sozialreformen zeigen, dass bisher nur wenige Eingliederungsvereinbarungen im
eigentlichen Sinne geschlossen wurden. Häufig werden nur anonyme Textbausteine
aneinandergereiht, ohne dabei auf die individuelle Situation von Arbeitslosen
einzugehen. Außerdem werden die individuellen Hilfen zur Beratung, wie zum
Beispiel Sucht- oder Schuldnerberatung noch nicht genügend gewährt. Diese
Desiderate können aber nicht ewig als Übergangsprobleme beschönigt werden.
Wie man Verdrängung regulärer Arbeitsplätze verhindert
Die Bereitschaft des Deutschen Caritasverbandes bei der Schaffung von
Zusatzjobs mitzuwirken, war an die Bedingung geknüpft, dass durch diese
Maßnahmen keine reguläre Arbeit verdrängt wird. Der Deutsche Caritasverband tut
alles, dass es sich bei den geschaffenen Zusatzjobs um zusätzliche Tätigkeiten
handelt. Dr. Peter
Neher
, Präsident des Deutschen
Caritasverbandes, hat in diesem Zusammenhang alle Einrichtungen und Dienste
aufgefordert, die Mitarbeitervertretungen bei der Besetzung von Zusatzjobs
einzubeziehen. Die Mehrheit der Einrichtungen und Dienste sind dem Aufruf des
Präsidenten bereits gefolgt. In nahezu allen Fällen kam es zu einvernehmlichen
Entscheidungen. Das weist darauf hin, dass keine Verdrängung bzw. Ersetzung von
regulären Beschäftigungsverhältnissen stattgefunden hat. Der Deutsche
Caritasverband hat damit in Sachen Einbeziehung von Mitarbeitervertretungen/
Betriebsräten eine Vorreiterrolle übernommen. Er empfiehlt allen
Beschäftigungsträgern bzw. Einsatzstellen von Zusatzjobs seinem Beispiel zu
folgen und mit der Einschaltung der Mitarbeitervertretung ein strukturelles Korrektiv
zur Gewährleistung der „Zusätzlichkeit“ zu institutionalisieren.
Gering Qualifizierte brauchen andere Arbeitsmarktinstrumente
Problematisch gestaltet sich die Vermittlung der Langzeitarbeitslosen nach der
Zeit im Zusatzjob in den regulären Arbeitsmarkt. Die Zwischenbilanz im Juni
zeigt, dass eine Vermittlung in den ersten Arbeitmarkt bisher in nur knapp 5
Prozent der Fälle gelungen ist. Für die Mehrheit der Personen in zusätzlichen
Arbeitsgelegenheiten stellt sich nach Beendigung der Maßnahme daher die Frage:
Wie geht es weiter? Das Hauptproblem bleibt nach wie vor der Mangel an
Arbeitsplätzen. Aus Sicht des Deutschen Caritasverbandes ist das Instrument der
Zusatzjobs vorrangig für Arbeitslose mit geringer Qualifikation oder
Vermittlungshemmnissen einzusetzen. Bei Arbeitslosen mit guter Ausbildung, ohne
irgendwelche Vermittlungshemmnisse, denen lediglich ein Arbeitsplatz fehlt, ist
das Instrument nur bedingt geeignet. Im Vergleich der OECD-Länder haben wir in
Deutschland jedoch gerade bei den gering Qualifizierten die bei weitem höchste
Arbeitslosenquote. Insbesondere die Lage von Menschen, die mehr als zwei Jahre
arbeitslos sind und die keine genügende Berufsausbildung haben, ist nahezu
aussichtslos. Druck auf diese Arbeitslose kann das Problem nicht lösen. Für
Unternehmen müssen entsprechende Voraussetzungen geschaffen werden, Menschen
mit geringer Qualifikation einzustellen. Geboten ist aus Sicht des Deutschen
Caritasverbandes eine spezifische Entlastung gering qualifizierter Arbeit bei
den Lohnnebenkosten. Die Ausweitung eines Niedriglohnsektors spezifisch für die
Gruppe der gering Qualifizierten kann zu einer Reduzierung der Arbeitslosigkeit
führen. Hier bedarf es allerdings ergänzender sozialer Leistungen. Denn wer
ganztags arbeitet, sollte mehr verdienen als in der Grundsicherung. Eine neue
Regierung sollte den Mut aufbringen, ein nachhaltiges System von Kombi-Löhnen
zu schaffen. Ziel muss sein, Arbeit zu fördern, statt Arbeitslosigkeit zu
verwalten.
Für die Förderung von Menschen mit multiplen Vermittlungshemmnissen brauchen
wir einen zweiten Arbeitsmarkt zur Ergänzung. Gerade diese arbeitslosen
Menschen können selbst mit individueller Beratung und eingebettet in einen
Resozialisierungsprozess nur schwer in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden.
Sie brauchen spezifische Begleitung und
Coaching
und
müssen immer wieder motiviert werden, um eine komplexe Problematik Stück für
Stück – Scheitern inbegriffen- aufzuarbeiten. Verschiedene Projekte der Caritas
haben es sich zur Aufgabe gemacht, in derzeit zirka 135 Beschäftigungs- und
Qualifizierungseinrichtungen 3656 Menschen durch Arbeit und psychosoziale
Begleitung in ihrem Lebenszusammenhang zu stabilisieren. Der Deutsche
Caritasverband ist bereit, im zweiten Arbeitsmarkt weiterhin tätig zu sein. Der
zweite Arbeitsmarkt kann seine Aufgabe zur Integration allerdings nur leisten,
wenn auch der erste Arbeitsmarkt mehr Chancen für gering Qualifizierte schafft.
Die erfolgreichste Prävention vor Arbeitslosigkeit stellt eine hinreichende
schulische und berufliche Bildung dar. Insbesondere benachteiligte Kinder und
Jugendliche brauchen eine spezifische Förderung, denn schlecht ausgebildete junge
Menschen sind die Arbeitslosen von Morgen. Hier ist die ganze Gesellschaft
gefordert. Auch die Caritas wird ihren Beitrag dazu leisten.
Prof. Dr. Georg Cremer
Generalsekretär des Deutschen Caritasverbandes
Tel. (0761) 200-216
E-Mail:
georg.cremer@caritas.de
9. August 2005