Mit dem Gesetzentwurf soll der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt durch den Ausbau der staatlichen Strukturen der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Betroffenenbeirat und Unabhängiger Aufarbeitungskommission gesetzlich gestärkt werden.
Es ist zu begrüßen, dass erstmals auf Bundesebene zahlreiche gesetzliche Bestimmungen zur individuellen und institutionellen Aufarbeitung von sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche geschaffen werden. Die Stärkung und gesetzliche Verankerung des Amtes der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen ist ein zentraler Schritt für die weitere Sichtbarmachung und gesellschaftliche Bearbeitung des Themas.
Vermisst werden in dem vorliegenden Gesetzentwurf Schutz-, Präventions- und Aufarbeitungsregelungen für schutz- und hilfebedürftige Erwachsene.
Die Stellungnahme steht unten zum Download bereit.